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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung



* Holger Voss wrote:
> In der Entscheidung des LG Hamburg (631 Qs 43/05) heißt es zum Beispiel:
> "Denn eine dynamische IP-Adresse entspricht mit der Angabe eines 
> entsprechenden Zeitpunkts einer statischen IP-Adresse und bedarf daher 
> nur noch deren Schutzes."

Prima.

> Diese Gleichsetzung einer statischen IP-Adresse (ein Bestandsdatum, das
> üblicherweise für die Dauer des Vertrages Bestand hat) mit einer
> dynamischen IP-Adresse (die für jede Verbindung ins Internet neu
> vergeben wird, die somit ein verbindungsabhängiges Verkehrsdatum im
> Sinne des § 96 TKG ist) ist sachlich ganz einfach falsch.

Deine Schluß "Verbindung ins Internet, *somit* Verbindung übers Internet"
ist sachlich ganz einfach falsch. Akzeptiere es.

> Für meine These, das sich dynamische IP-Adressen nicht nur in ihrer
> Geltungsdauer, sondern auch in ihrem Verwendungszweck unterscheiden,
> spricht auch, dass dynamische IP-Adressen von Internet-Providern
> (zumindest von Deutschlands größtem Internet-Provider T-Online) ganz
> bewusst verwendet werden, damit KundInnen nicht den Gefahren einer
> statischen IP-Adresse ausgesetzt sind. *)

Diese Begründung ist falsch. Man sollte T-Online dafür noch mehrfach schlagen.

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