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Re: BVerfG beschraenkt digitale Forensik, sonst nichts neues



On Mon, Mar 06, 2006 at 11:09:02PM +0100, Florian Weimer wrote:
 
> Das ist ziemlich nah an meiner These, daß das Fernmeldegeheimnis
> (präziser, für die Zukunft: das Fernmeldegeheimnis für *Inhaltsdaten*)
> mit dem Wegfall des TK-Monopols hinfällig ist. Der Kunde kann
> schließlich einen Anbieter wählen, der ihm das gewünschte Schutzniveau
> bereitstellt, d.h. wenn abgehört werden kann, ist er selbst schuld.

So ganz verstehe ich dich nicht. Grundrechte gelten natürlich nicht
nur gegenüber dem Staat, sondern in unveräußerlicherweise auch gegen
private Anbieter. Du meinst, daß das Fernmeldegeheimnis jetzt nicht
mehr durchsetzbar ist? Das stimmt vielleicht momentan, aber warum
sollte das prinzipiell so sein? Man muß halt dafür kämpfen, das ist
doch nichts Neues (und deswegen vielen Dank an die Leute, die sich
hier engagieren). Und man muß sie natürlich für alle erkämpfen.
Grundrechte, die nur Leute haben, die sie sich kaufen können und
wollen, sind schlichtweg keine.

Deshalb mache ich mich ja auch gerne unbeliebt, indem ich nicht nur
den Staat, sondern auch ISPs bezüglich seiner Datenschutz-Mentalität
kritisiere. Die Kombination aus privater Datenvorhaltung und potentiellem
oder in vielen Punkten tatsächlichen (siehe Rasterfahndung) staatlichen
Zugriff darauf, halte ich für sehr gefährlich.

Gruß,
Martin

-- 
One night, when little Giana from Milano was fast asleep,
she had a strange dream.

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