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Re: Nazi-Online-Demonstration ... verhindern?



Alvar Freude schrieb:

>> Es ist nicht in einer Grauzone, es ist schlicht illegal.
>
> was ist "es"?

(d)DOS.

>> (Abgesehen davon sollte es in einem demokratischen Rechtsstaat keiner
>> Bemerkung bedürfen, daß Maßnahmen, die die freie und sich im Rahmen
>> der allgemeinen Gesetze [1] haltende Meinungsäußerung anderer
>> einschränken, nicht legitim sind - und im übrigen auch, daß sich
>> soziale Probleme nur sehr bedingt mit technischen Mitteln lösen
>> lassen.)
>
> Das Beispiel hinkt: Wenn eine Umweltschutzgruppe ein mit Giften beladenes
> Schiff blockiert, kann man schwerlich davon sprechen, dass die
> Meinungsäußerung anderer eingeschränkt wird.

Richtig. Darauf bezog ich mich diesbezüglich auch nicht.

> Und letztendlich sprach ich vom Rechtsstaat, der eben bei zivilem
> Ungehorsam die Leute nicht zu 20 Jahren Arbeitslager verurteilt.

Aber nicht deshalb, weil man Straftaten oder "bloße"
Rechtsverletzungen als "zivilen Ungehorsam" verniedlicht, sondern weil
diese Straftaten nicht der Schwerkriminalität zuzurechnen sind.

> Das Bla von wegen "ziviler Ungehorsam ist ganz krass voll illegal"
> suggeriert aber eben, dass es sich bei einer solchen Protestform um eine
> Straftat handelt, für die man 20 Jahre ins Arbeitslager kommt.

Das hängt logischerweise davon ab, wie man "protestiert".

-thh

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