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Re: BGH-Entscheidung: T-Online darf Verbindungsdaten nicht mehr speichern



Am 8 Nov 2006, um 12:35 hat PILCH Hartmut geschrieben:

> > > Aber die erreichten Urteile erreichen Ansprüche von jeder privaten
> > > Partei gegen jede, nicht nur gegen (ehemalige) Monopolisten.
> > 
> > Was ist denn das konkrete Problem dieses Urteils? 
> 
> Das BGH-Urteil weist ja, wenn ich richtig verstehe, nur ein
> Revisionsbegehren als unbegründet zurück.  

Als unzulaessig. Der BGH beschaeftigt sich inhaltlich gar nicht mit der 
Sache, weshalb wir auch nicht wissen, was er zu den materiellen 
Rechtsfragen fuer eine Meinung hat.

Gruesse

Thomas



Thomas Stadler
http://www.haftung-im-internet.de
http://www.afs-rechtsanwaelte.de

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