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Re: BGH-Entscheidung: T-Online darf Verbindungsdaten nicht mehr speichern



Holger Voss schrieb:

> "Dynamische IP-Adressen sind daher personenbezogene Daten, da sie durch
> Zusammenführung mit den dahinter stehenden Zuordnungstabellen den
> Rückschluss auf bestimmbare Personen zulassen (vgl. §§ 3 Abs. 1 BDSG, 1
> Abs. 2 TDDSG)."

Aber nur für den, der diese Zuordnungstabellen hat. Für alle anderen
nicht.

> (http://www.datenschutz.hessen.de/TB31/K25P03.htm)

Datenschützer sind nicht notwendig Juristen und vertreten oft ... äh
... eher Extrempositionen.

-thh

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