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Re: [Debate]Schäuble: Unschuldsvermutung aufheben



Am 18 Apr 2007, um 13:36 hat Lutz Donnerhacke geschrieben:

> 
> http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/485/110375/

> 
> Bei der Terrorbekämpfung kann der Grundsatz der Unschuldsvermutung nach
> Ansicht von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) nicht gelten.
> 
> .Die Unschuldsvermutung heißt im Kern, dass wir lieber zehn Unschuldige
> nicht bestrafen als einen Unschuldigen zu bestrafen", sagte Schäuble dem
> Stern. 
> 
> Dieser Grundsatz könne nicht für die Gefahrenabwehr gelten. 

Es muss sehr lange her sein, dass Herr Schaeuble Jura studiert hat, 
weil er offenbar nicht in der Lage ist, die simple Differenzierung  
zwischen Gefahrenabwehr und Strafverfolgung vorzunehmen. 

Die Unschuldsvermutung gilt bei der Gefahrenabwehr ohnehin nicht. 
Insoweit ist die Aussage des Ministers schlicht Unfug.

Soweit er aber von Strafe spricht, bewegt er sich auf dem Terrain der 
Strafverfolgung. Die Unschuldsvermutung gehoert dort aber zu den 
unverzichtbaren Grundsaetzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens.


"Wäre es
> richtig zu sagen: Lieber lasse ich zehn Anschläge passieren, als dass
> ich jemanden, der vielleicht keinen Anschlag begehen will, daran zu
> hindern versuche?", fragte der Minister und gab darauf selbst die
> Antwort: "Nach meiner Auffassung wäre das falsch.

Juristischer Unsinn, rechtsstaatsfeindlich verpackt. 

Gruesse

Thomas Stadler


Thomas Stadler
Fachanwalt fuer IT-Recht
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