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Re: [Debate]Schäuble: Unschuldsvermutung aufheben



Thomas Stadler schrieb:

> Die Unschuldsvermutung gilt bei der Gefahrenabwehr ohnehin nicht. 

Ja, eben. Genau das hat er ja erläutert.

> Insoweit ist die Aussage des Ministers schlicht Unfug.

Nein, zutreffend. Er stellt damit Grundlagen dar, die dennoch aber oft
unbekannt ist; nicht selten wird irritiert beklagt, daß im
Zivilprozess oder bei präventivem Handeln offenbar die
Unschuldsvermutung nicht recht beachtet werde.

> Soweit er aber von Strafe spricht, bewegt er sich auf dem Terrain der 
> Strafverfolgung. Die Unschuldsvermutung gehoert dort aber zu den 
> unverzichtbaren Grundsaetzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens.

Genau.

| .Die Unschuldsvermutung heißt im Kern, dass wir lieber zehn Unschuldige
| nicht bestrafen als einen Unschuldigen zu bestrafen", sagte Schäuble dem
| Stern. 

Das ist doch zutreffend?

| Dieser Grundsatz könne nicht für die Gefahrenabwehr gelten. 

Und das ist auch nicht falsch.

> "Wäre es
>> richtig zu sagen: Lieber lasse ich zehn Anschläge passieren, als dass
>> ich jemanden, der vielleicht keinen Anschlag begehen will, daran zu
>> hindern versuche?", fragte der Minister und gab darauf selbst die
>> Antwort: "Nach meiner Auffassung wäre das falsch.
>
> Juristischer Unsinn, rechtsstaatsfeindlich verpackt. 

Das verstehe ich aus obigen Gründen nicht so.

-thh
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