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Re: AgV zu den Kernfragen des IuKDG



> From: Horns@t-online.de (Axel H. Horns)

> > Forderung 8 (Werbung in Online-Medien)
> > 
> > Klare Rahmenbedingungen f=FCr die Darstellung von Werbung in den neuen
> > Medien sind unumg,nglich. So mu=E1 vor allem Werbung in den Netzen
> > jederzeit klar als solche erkennbar, redaktioneller Teil und Werbung
> > m=FCssen stets voneinander getrennt sein. Informationsangebote, in
> > denen Kinder unmittelbar angesprochen werden, m=FCssen frei von
> > Werbung sein. Die Dienste- und Inhalteanbieter d=FCrfen dar=FCber hinaus
> > ihre Informationsseiten nur so gestalten, da=E1 die Kinder von dort
> > aus nicht direkt auf Werbeseiten weitergef=FChrt werden. Schlie=E1lich
> > d=FCrfen Informationsangebote, die sich an Minderj,hrige richten,
> > nicht - wie heute zu beobachten - dazu genutzt werden, ohne Wissen
> > und Kenntnis der Erziehungsberechtigten personenbezogene Daten der
> > kindlichen Nutzer oder von Personen aus dem h,uslichen Umfeld zu
> > erfassen, auszuwerten und an Dritte weiterzugeben (vgl. hierzu auch
> > Forderung 13). Eingriffe in das Privatleben durch besonders
> > aufdringliche oder aufgezwungene Kommunikation m=FCssen verhindert
> > werden. Das gilt auch und vor allem f=FCr unverlangte Werbebotschaften
> > via e-mail, die dem Charakter nach mit unerw=FCnschter Telefax- oder
> > Telefonwerbung vergleichbar sind, deren Wettbewerbswidrigkeit
> > wiederum von der Rechtsprechung inzwischen eindeutig best,tigt
> > wurde.
> 
> Hier taucht wieder die Ver-Rundfunkung der Online-Welt als 
> Gedankenmodell auf; s.o.

Das kann ich hier an keiner Stelle erkennen. Teilweise wird 
ausdruecklich ein Vergleich mit Telefon- und -faxwerbung angestellt, 
ansonsten finde ich hier keine Forderung, die nicht fuer jede Art von 
Medium gelten koennte. Und Online-Dienste sind zwar eine eigene Art 
Medium, sie unterscheiden sich aber nicht so grundsaetzlich von allen 
anderen Medien, dass nichts mehr vergleichbar waere.


> Ausserdem: Woher soll ich wissen, was 
> "Kinder" sich alles ansehen? Darf ich im WWW keinen Link auf 
> http://www.microsoft.com/ lege, weil eventuell Computerkids dadurch 
> auf die gewiss verwerfliche Werbesite von MS gelenkt werden ;-)

Im Text, den Du kommentiert hast, war ausdruecklich von Angeboten 
die Rede, die sich speziell an Kinder wenden. Dies festzustellen ist 
bei Webangeboten nicht schwieriger als bei Zeitschriften oder 
Fernsehprogrammen. Dass sich Kinder auch Webseiten anschauen, die 
nicht speziell fuer sie bestimmt sind, ist klar (entspricht voellig 
dem Verhalten zu anderen Medien), dort ist aber Werbung, die darauf 
aus ist, speziell Kinder zu beeinflussen, lange nicht so interessant 
fuer ein Unternehmen.

> Strafbarkeit fuer Links auf werbehaltige Webseiten! Das waer's doch.

;-) Strafvorschriften werden im Bereich Werbung kaum noetig sein, es 
sollte genuegen, einige Verhaltensweisen als unlauteren Wettbewerb zu 
betrachten.

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