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Re: AgV zu den Kernfragen des IuKDG



On 20 Jun 97 at 11:37, Joerg Audoersch wrote:

[...]

> Forderung 1 (Vielf,ltigkeitsgebot auch für Netze)
>
> Auch Online-Netze müssen nach Vielfaltsgesichtspunkten betrieben
> werden. [...]

Hier soll offenbar das mit dem TDG nicht geloeste Problem dadurch
angegangen werden, indem der Rundfunkbegriff auf *alle* Teledienste
ausgedehnt wird. Ist m.E. abzulehnen, da es in der online-Welt kein
Gegenstueck zur Frequenzknappheit gibt, die die legitimation
fuer die Rundfunkregulierung darstellt. Wer was sagen will,
soll sich im Zweifel eben selbst irgendwo (warum nicht in den USA,
wenn es im Inland nicht geht?) Webspace mieten. Webspace steht im
Prinzip in unbegrenztem Umfang zur Verfuegung.

> Forderung 2 (Rahmenbedingungen für Preisstruktur)
>
> Für Umfang und Preisstruktur der Netzversorgung sind
> Rahmenbedingungen zu schaffen, die gew,hrleisten, daá sich die
> Nachfrage nach Online-Diensten nicht ausschlieálich auf kommerziell
> ausgerichtete massenattraktive Angebote konzentriert.

Hmmm. Was soll damit gesagt werden? Erdbeereis mit Sahne fuer alle?
Ist ja schoen und gut, aber doch wohl als "Forderung 2" ein bisschen
naiv. Konkreter waere da schon, wenn Forderungen zur wirksamen
Zerschlagung des Telekom-Monopols in Deutschland kaemen. Solange
Standleitungen in DE soviel kosten, wie sie derzeit kosten, kann man
diese Forderung sowieso unerledigt in die Akte abheften.

> Forderung 3 (Verbesserung der kommunikativen Kompetenz)
>
> Es müssen medienp,dagogische Programme entwickelt werden, um die
> kommunikative und multimediale Kompetenz von Nutzern aller
> Altersstufen zu entwickeln und zu verbessern.

Ja, sicher doch, aber ... wie denn?

> Forderung 4 (Anbietertransparenz)
>
> Eine gesetzliche Regelung der Mindestangaben über die Person und das
> Unternehmen des jeweiligen Online-Dienste- und Produktanbieters ist
> dringend erforderlich.

Vgl. § 6 TDG.

> Forderung 5 (Preistransparenz)
>
> Der "internationale Marktplatz Internet" muá durch eine objektive
> Vergleichbarkeit aller Preis- und Entgeltbestandteile insgesamt
> transparent gemacht werden. [...]

Tja.

> Forderung 6 (Einheitliche Preisauszeichnung in Europa)
> Entsprechend dem Ansatz der EU-Preisangabenrichtlinie muá zumindest
> innerhalb der Europ,ischen Union eine Preisauszeichnung
> sichergestellt werden, die klare und vergleichbare Angaben
> gew,hrleistet (vgl. Richtlinie des Rates 88/3141EWG vom 7. Juni 1988
> über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise von
> anderen Erzeugnissen als Lebensmitteln; Abl.EG 1988 L 142/019).

Bei der EU-Kommission ist eine "Fernabsatz-Richtlinie" in der
Pipeline. Leider habe ich immer noch keinen URL gefunden, unter der
man den Entwurf abrufen kann.

> Forderung 7 (Zahlungsmodalit,ten)
>
> Netz- und Diensteanbieter sollen Ihren Online-Kunden die M"glichkeit
> einr,umen, eine Zahlung erst nach Erhalt der Ware oder Leistung per
> Uberweisung vornehmen zu k"nnen.

Vgl. Entwurf Fernabsatz-Richtline.

> Forderung 8 (Werbung in Online-Medien)
>
> Klare Rahmenbedingungen für die Darstellung von Werbung in den neuen
> Medien sind unumg,nglich. So muá vor allem Werbung in den Netzen
> jederzeit klar als solche erkennbar, redaktioneller Teil und Werbung
> müssen stets voneinander getrennt sein. Informationsangebote, in
> denen Kinder unmittelbar angesprochen werden, müssen frei von
> Werbung sein. Die Dienste- und Inhalteanbieter dürfen darüber hinaus
> ihre Informationsseiten nur so gestalten, daá die Kinder von dort
> aus nicht direkt auf Werbeseiten weitergeführt werden. Schlieálich
> dürfen Informationsangebote, die sich an Minderj,hrige richten,
> nicht - wie heute zu beobachten - dazu genutzt werden, ohne Wissen
> und Kenntnis der Erziehungsberechtigten personenbezogene Daten der
> kindlichen Nutzer oder von Personen aus dem h,uslichen Umfeld zu
> erfassen, auszuwerten und an Dritte weiterzugeben (vgl. hierzu auch
> Forderung 13). Eingriffe in das Privatleben durch besonders
> aufdringliche oder aufgezwungene Kommunikation müssen verhindert
> werden. Das gilt auch und vor allem für unverlangte Werbebotschaften
> via e-mail, die dem Charakter nach mit unerwünschter Telefax- oder
> Telefonwerbung vergleichbar sind, deren Wettbewerbswidrigkeit
> wiederum von der Rechtsprechung inzwischen eindeutig best,tigt
> wurde.

Hier taucht wieder die Ver-Rundfunkung der Online-Welt als
Gedankenmodell auf; s.o. Ausserdem: Woher soll ich wissen, was
"Kinder" sich alles ansehen? Darf ich im WWW keinen Link auf
http://www.microsoft.com/ lege, weil eventuell Computerkids dadurch
auf die gewiss verwerfliche Werbesite von MS gelenkt werden ;-)
Strafbarkeit fuer Links auf werbehaltige Webseiten! Das waer's doch.

> Forderung 9 (Datensicherheit und Digitale Signatur)
>
> Wichtige Voraussetzungen für die unabdingbare Rechtssicherheit im
> elektronischen Rechtsverkehr sind der Einsatz der Digitalen Signatur
> unter Verwendung "ffentlicher Schlüsselsysteme sowie eine gesetzlich
> geregelte Sicherungsinfrastruktur, die ein hohes Maá an
> Interoperabilit,t der die Sicherungsinfrastruktur bildenden
> Zertifizierungsstellen und eine weitgehende Kompatibilit,t der
> Systemkomponenten garantieren muá.

Vgl. SigG

> Forderung 10 (Datenschutzaudit und Qualit,tsmanagementsysteme in
> Zertifizierungsstellen)
>
> Wegen des breiten Aufgabenspektrums und der besonderen Verantwortung
> der Zertifizierungsstellen als tragende Elemente der
> Sicherungsinfrastruktur müssen an Qualit,t und Zuverl,ssigkeit von
> deren Arbeit hohe Anforderungen gestellt werden. Eine auf
> freiwilliger Basis durchgeführte unabh,ngige Auditierung der
> internen Datenschutzmaánahmen und die Anwendung zertifizierter
> Qualit,tsmanagementsysteme in den Zertifizierungsstellen k"nnen
> erg,nzend zu den erforderlichen gesetzlichen Auflagen einen
> entscheidenden Beitrag zur Erh"hung der Qualit,t und Zuverl,ssigkeit
> von Zertifizierungsstellen leisten.

Die Verfasser scheinen keinen Modetrend auslassen zu wollen ... Ist
ja alles schoen und gut, aber Qualitaet usw. laesst sich nicht
erpruefen oder durch Auditing herstellen, sondern sie muss gewollt und von
Anfang an in die Implementation des Geschaeftsprozesses integriert
werden.

> Forderung 11 (Schlüsselnutzung unter Pseudonym)
>
> Es müssen gesetzliche Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden, daá
> auf Antrag des Nutzers zertifizierte Schlüssel auch unter Pseudonym
> verwendet werden k"nnen.

Vgl. § 4 Abs. 1 SigG.

> Forderung 12 (Kryptographie)
>
> Bei der Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr müssen
> Verschlüsselungs- verfahren und Schlüssel frei w,hlbar, ihre
> Geheimhaltung ohne Einschr,nkungen garantiert sein. Das Hinterlegen
> von Schlüsseln oder von Teilen von Schlüsseln in einer
> Zertifizierungs- oder einer sonstigen festgelegten Stelle wird
> ebenso abgelehnt wie die Verwaltung hinterlegter Schlüssel- oder
> Schlüsselteile mit Hilfe sogenannter "Key-Recovery-Verfahren", die
> eine vom Schlüsselinhaber nicht zu kontrollierende Offenlegung von
> Schlüsselparametern m"glich machen.

Richtig. Gilt allerdings nicht nur "bei der Teilnahme am
elektronischen Rechtsverkehr", sondern generell. Die
Zertifizierungsstellen nach SigG hinterlegen keine privaten
Signierschluessel ihrer Kunden; § 5 Abs. 4 Satz 2 SigG.

> Forderung 13 (Datenschutz)
>
> Das Recht der Nutzer, über die Preisgabe und Verwendung ihrer
> personen- bezogenen Daten selbst zu bestimmen, darf auch in offenen
> Computernetzen und bei der Nutzung von Online-Diensten nicht
> eingeschr,nkt werden. Insbesondere muá verhindert werden, daá
> Nutzerprofile erstellt und zu Marketingzwecken verwendet werden.
>
> Dienste und Multimedia-Einrichtungen müssen so gestaltet sein, daá
> w,hrend der Nutzung keine oder so wenig personenbezogene Daten wie
> m"glich erhoben, verarbeitet und genutzt werden (Prinzip der
> Datenvermeidung). Bei Verst"áen gegen Datenschutzbestimmungen müssen
> wirksame Sanktionen ergriffen werden k"nnen.

Vgl. TDDG. - Das Problem liegt in der Durchsetzung, da im Ausland
andere Gesetze gelten.

> Forderung 14 (Öffentliche Dienstleistungen "online")
>
> Öffentliche Dienstleistungen wie zum Beispiel die Beantragung eines
> Personalausweises oder das Anmelden eines Kraftfahrzeugs müssen auch
> weiterhin grunds,tzlich in herk"mmlicher Form angeboten werden.
> Sollen diese Dienstleistungen jedoch langfristig gesehen aus Kosten-
> und/oder administrativen Gründen nur noch auf elektronischem Wege,
> also "online" abgewickelt werden, muá der Staat seinen Bürgern einen
> einfachen und kostengünstigen Zugang zur "elektronischen
> Gesch,ftsf,higkeit" einr,umen. Dazu müssen neben m"glichen privaten
> auch staatliche Zertifizierungs- stellen geschaffen werden, die ihre
> Dienstleistungen allen Bürgern kostengünstig zur Verfügung stellen