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Re: [FYI] Bitsteuer oder Duty Free?



On Tue, Sep 21, 1999 at 09:19:14PM +0200, Axel H. Horns wrote:
> http://www.BerlinOnline.de/aktuelles/berliner_zeitung/.html/2artik28.h
[...]
> Der Online-Markt ist am Wachsen. Man muss ihn zur Blüte kommen lassen 
> und darf ihn nicht schon jetzt mit Zöllen und neu erfundenen Bit-
> Steuern strangulieren.  

Ist natuerlich verfuehrerisch, insbesondere, wenn die Kassen leer sind.

> ausgesprochen. Aber der Elektronische Handel darf gegenüber 
> herkömmlichen Formen des Handels nicht privilegiert werden. Wenn Sie 
> Bücher in den USA kaufen, sind da Steuern drauf. Wenn Sie dasselbe 
> Buch nicht physikalisch ausliefern lassen, sondern den Text einfach 
> runterladen, dann zahlen Sie keine Steuern. Es kann freilich auf 
> Dauer nicht sein, dass Sie im Einzelhandel Steuern bezahlen, nicht 

Gerade beim Buchhandel vs. Download stellt sich die Frage des "Mehrwertes",
der eine Mehrwertsteuer rechtfertigt. Ich mag nachzuvollziehen, dass ein
Buch im Regal einen besteuernswerten Mehrwert darstellt, nicht aber etwa
die Erlaubnis, ein verschluesseltes PDF-File gegen Pekunia zu decrypten, um
es dann lesen oder ausdrucken (zusaetzliche Kosten fuer bereits mehrwertbe-
steuertes Papier) zu koennen. Mit der gleichen Argumentation liesse sich das
Usenet besteuern und jeder Poster waere dann Geschaeftsmann (der dummerweise
noch nicht mal einen Unkostenbeitrag fuer sein Geschreibsel erhebt - sollte
er eigentlich, damit man ihm Gewerbesteuer abziehen kann). Jedes gesprochene
oder geschriebene Wort waere damit steuerpflichtig - nicht weit weg vom
Gedanken einer Steuer auf Atemluft.

> aber im Online-Handel. Auch Online-Händler müssen also Umsatzsteuern 
> zahlen - andernfalls zerstören wir den konventionellen Einzelhandel.  

Bestimmte Branchen werden dabei eh den Bach runter gehen.

> Welches Recht soll in Streitfällen gelten - das Recht im Land des 
> Verkäufers oder des Käufers?  

Im Zweifelsfalle das, was dem Klaeger den meisten Profit bietet.
Das haette man gerne! Sozusagen Schwanz ab fuer den Pornobild-Poster,
dessen gepostetes alt.sex.pictures-GIF auch im arabischen Raum auf irgend-
einem Bildschirm landet. Die Absurditaet eines internationalen Tatorts
muss sich endlich auch im Recht niederschlagen; das alte Konzept ist laengst
nicht mehr tragfaehig: sie lenkt vom eigentlichen Problem (der Tat naemlich)
ab.

> Auch da brauchen wir internationale Spielregeln, weil es weltweit 
> bislang unterschiedliche Regelungen gibt. In der EU wird derzeit eine 
> neue Richtlinie für den elektronischen Geschäftsverkehr beraten. 
> Diese wird im Grundsatz das Herkunftslandprinzip vorsehen. Allerdings 
> mit einer Reihe von Ausnahmen. Eine wichtige Ausnahme sind die 
> Verbraucherverträge, für die auch in Zukunft das 
> Bestimmungslandprinzip gilt. [...]

Womit das Problem an der Definition "Geschaeft" vs. "Privat" festgemacht
wird. Da versteckt sich die naechste Fallgrube.

Holger
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