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Re: Heise News-Ticker: Richter: Versteigerung im Web ist keine Auktion



Gunnar Anzinger wrote:
> Das sehe ich nicht so. Wozu eine Vollmacht? Das Online-Auktionshaus wird
> doch überhaupt nicht selbst tätig (weder für Verkäufer noch für Käufer),
> sondern stellt nur die technische Plattform zur Verfügung. Die Abwicklung
> erfolgt ausschließlich zwischen Verkäufer und Käufer. Und der Verkäufer
> ist doch selber schuld, wenn er kein Mindestgebot festlegt. Wenn ich nicht
> unter einem bestimmten Betrag verkaufen will, dann lege ich eben diesen
> Betrag als Mindestgebot fest.

Ich will auch nicht sagen, daß ich das toll finde. Aber die
Argumentation kann ich schon nachvollziehen; ob sie sinnvoll ist, sei
dahingestellt. An dieser Stelle ist aber der Gesetzgeber in der Pflicht;
da tut es wohl er gut als schlecht, wenn es einmal kräftig im Gebälk
wackelt, das schärft das Bewußtsein der Parteien und der Wähler.

Von daher: Lieber ein paar deftige "Fehlentscheidungen" entlang dem
Wortlaut des Gesetzes mit anschliessenden, unüberhörbaren
Schmerzensschreien und Diskussionen, als "freundliche Rechtsbeugung"
durch einen wohlwollenden und sachkundigen Richter.

Ciao,

Sven

-- 
Sven Niedner, http://www.theo-physik.uni-kiel.de/~niedner