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RE: Musterprozess: Internet-Anbieter haften für Raubkopien
- To: "'debate@fitug.de'" <debate@fitug.de>
- Subject: RE: Musterprozess: Internet-Anbieter haften für Raubkopien
- From: zze-THOMAS Frank FTRD/DIH/ISS <frank.thomas@rd.francetelecom.fr>
- Date: Wed, 12 Apr 2000 14:25:05 +0200
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- Sender: owner-debate@fitug.de
Musterprozess: Internet-Anbieter haften für Raubkopien
Internetdienste müssen künftig Schadenersatz leisten, wenn über sie
Raubkopien von Musiktiteln besorgt werden. Das Münchner Landgericht hat
in einem Musterprozess gegen AOL entschieden, dass die Online-Dienste
haften.
Haftet jetzt auch die Deutsche Post, wenn CD-Raubkopien mit einem Päckchen
versendet werden ? Gibt es einen rechtlichen Unterschied zwischen der
Haftung eines Betreibers für die Nachrichtenübertragung durch Telegramm,
Telefonat, Brief oder Internet ?
Frank Thomas