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Re: Musterprozess: Internet-Anbieter haften
- To: debate@fitug.de
- Subject: Re: Musterprozess: Internet-Anbieter haften
- From: lutz@iks-jena.de (Lutz Donnerhacke)
- Date: 12 Apr 2000 14:15:22 GMT
- Comment: This message comes from the debate mailing list.
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* zze-THOMAS Frank FTRD/DIH/ISS wrote:
>Musterprozess: Internet-Anbieter haften für Raubkopien
Falsch: Redaktionelle Angebote, wie z.B. Online-Dienste.
Von Internet ist in dem Prozeß keine Rede gewesen.
>Raubkopien von Musiktiteln besorgt werden. Das Münchner Landgericht hat
>in einem Musterprozess gegen AOL entschieden, dass die Online-Dienste
>haften.
Eben.
>Haftet jetzt auch die Deutsche Post, wenn CD-Raubkopien mit einem Päckchen
>versendet werden ? Gibt es einen rechtlichen Unterschied zwischen der
>Haftung eines Betreibers für die Nachrichtenübertragung durch Telegramm,
>Telefonat, Brief oder Internet ?
(internet)Päckchentransport ist TKG. Redaktionelle Angebote sind TDG.
Hostingdienste und Proxydienste unterliegen auch dem TDG, aber nicht dieser
Haftungsklausel.