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RE: Musterprozess: Internet-Anbieter haften für Raubkopien
- To: debate@fitug.de
- Subject: RE: Musterprozess: Internet-Anbieter haften für Raubkopien
- From: Heiko Recktenwald <uzs106@ibm.rhrz.uni-bonn.de>
- Date: Wed, 12 Apr 2000 19:40:05 +0200 (CEST)
- Comment: This message comes from the debate mailing list.
- In-Reply-To: <Pine.LNX.4.05.10004131357580.929-100000@linux.linux.orb>
- Sender: owner-debate@fitug.de
Liebe oder lieber Djenia, jetzt wirf doch nicht alles durcheinander.
Es ging um eine Veranstaltung von AOL.
> > Gibt es einen rechtlichen Unterschied zwischen der
> > Haftung eines Betreibers für die Nachrichtenübertragung durch Telegramm,
> > Telefonat, Brief oder Internet ?
>
> nö, es heißt doch "Multimedia" ;)
Ja, aber darum geht es nicht.
>
> mal überlegen, dann müßte ja auch der Besitzer eines Ladens dafür haften,
> wenn mir in seinem laden was geklaut wird... oder ?
Verkehrssicherungspflichten, es kann schon so sein, es kommt ganz drauf
an. Das hat aber mit unserem Fall nichts zu tun.