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RE: Musterprozess: Internet-Anbieter haften für Raubkopien



Liebe oder lieber Djenia, jetzt wirf doch nicht alles durcheinander.

Es ging um eine Veranstaltung von AOL.

> > Gibt es einen rechtlichen Unterschied zwischen der
> > Haftung eines Betreibers für die Nachrichtenübertragung durch Telegramm,
> > Telefonat, Brief oder Internet ?
> 
> nö, es heißt doch "Multimedia" ;)

Ja, aber darum geht es nicht.
> 
> mal überlegen, dann müßte ja auch der Besitzer eines Ladens dafür haften,
> wenn mir in seinem laden was geklaut wird... oder ? 

Verkehrssicherungspflichten, es kann schon so sein, es kommt ganz drauf
an. Das hat aber mit unserem Fall nichts zu tun.