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RE: Musterprozess: Internet-Anbieter haften für Raubkopien



On Wed, 12 Apr 2000, zze-THOMAS Frank FTRD/DIH/ISS wrote:

> Gibt es einen rechtlichen Unterschied zwischen der
> Haftung eines Betreibers für die Nachrichtenübertragung durch Telegramm,
> Telefonat, Brief oder Internet ?

nö, es heißt doch "Multimedia" ;)

mal überlegen, dann müßte ja auch der Besitzer eines Ladens dafür haften,
wenn mir in seinem laden was geklaut wird... oder ? 
 
> Frank Thomas
 
cu

Djenia