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Schraege Analogie bei RPS



In einem Interview, das Christiane Schulzki-Haddouti für
Spiegel-Online führte, antworten die Geschäftsführer von
IFPI zum Thema RPS.

Grenzbeschlagnahme läuft in der Regel wohl so ab, dass die
Zollbehörde eine Anzeige bekommt, bestimmte Lieferungen zu
beschlagnahmen. Sollte ein Irrtum vorliegen, kann Klage
erhoben werden. 

Bei RPS werden URLs blockiert. Der Anbieter bemerkt im
Zweifelsfall überhaupt nichts von der Blockade. Der deutsche
Anwender wird mit 404 oder einer RPS-Fehlermeldung
abgespeist. Nach Überprüfbarkeit bzw. Rechtssicherheit sieht
mir das nicht gerade aus.

                        Patrick

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http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/nf/0,1518,72530,00.html
> [..]
> SPIEGEL ONLINE: Und dieses Konzept der Grenzbeschlagnahme
> versuchen Sie nun online durchzusetzen? 
> 
> Zombik: Wir haben nichts dagegen, wenn eine staatliche
> Stelle Sperrlisten annimmt und das Blockieren vornimmt. Bei
> einer Grenzbeschlagnahme folgt die Zollbehörde dem Antrag
> einzelner Firmen. Die Behörde verlangt in solchen Fällen
> keinen Gerichtsbeschluss. Und warum nicht? Falls der Antrag
> falsch war, trägt der Antragsteller das volle Risiko: Er
> kann selbst zivilrechtlich vollständig haftbar gemacht und
> strafrechtlich belangt werden.
> 
> SPIEGEL ONLINE: Und damit halten Sie den Missbrauch für
> ausgeschlossen? 
> 
> Schaefer: In der Vergangenheit hat es bei vielen tausend
> Anträgen keinen einzigen gegeben, in dem uns ein Missbrauch
> bekannt geworden wäre.
> 
> [..]
> 
> SPIEGEL ONLINE: Sie wollen also die massenhafte Verbreitung
> verhindern?
> 
> Zombik: Natürlich. Wir stimmen auch Siegmar Mosdorf zu, der
> es einer wirtschaftlichen Gruppe nicht überlassen will,
> solche Maßnahmen durchzuführen. Da wir aber die volle
> Haftung übernehmen, sind wir in Deutschland vor Missbrauch
> geschützt. Wir haben nichts dagegen, uns kontrollieren zu
> lassen. Machen wir einen Fehler, stehen wir voll dafür ein.

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Nota bene vernichten Sie bitte diese Zeilen.