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Re: Musterprozess: Internet-Anbieter haften für Raubkopien



> Bezüglich Downloadbereiche in Mailboxen: Ja, der Betreiber hat in 
> seinem ureigenen Interesse eine Sorgfaltspflicht, spätestens 

"Ureigenstes Interesse" ist aber keine Rechtsquelle.

Dass das AOL Forum "moderiert" war wusst ich nicht. Es kaeme jedenfalls
nicht darauf an, was AOL sagt, was sie tuen, sondern darauf, ob sie
tatsaechlich Kenntnis hatten. AOL hatte doch keinen Vertrag mit der
Midifirma. Wie war das noch bei Prodigy ? ;-) Da galt dann amerikanisches
Presserecht ? ;-) Vorsicht mit Verallgemeinerungen...