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[FYI] OLG München: Keine Haftung für Netzinhalt



Die FAZ, 2000-04-14, Nr. 89, Seite 23 berichtet:

"Keine Haftung für Netzinhalt

Ein amerikanisches Softwareunternehmen hat vor dem Oberlandesgericht
München vergeblich versucht, einer deutschen Universität die Verwendung
einer Bezeichnung für von ihm angebotene Software zu untersagen. Das
Unternehmen hatte der Hochschule vorgeworfen, Kennzeichen- und
Titelrechte zu verletzen.

[...]

Das Oberlandesgericht verwies jedoch unter anderem auf eine Regelung im 
Teledienstegesetz, wonach Diensteanbieter - hier die Universität - für
fremde Inhalte nur dann verantwortlich sind, wenn sie diese wissentlich 
bereithalten und es ihnen technisch auch möglich und zumutbar ist, die
Nutzung der Inhalte zu verhindern. Letzeres verneinte das Gericht in
seinem Urteil vom 3. Februar 2000 (6 U 5475/99). Die Löschung der
beanstandeten Datei sei nur auf dem Quell-Server des Providers möglich.
Ohne die Löschung müsse die Datei hingegen von der Universität täglich
aus dem Angebot herausgefiltert werden, was einen erheblichen Aufwand
erfordere."