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Recht auf Anonymität?



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Hallo,

eine Frage treibt mich seit längerem um, die wohl (nur?) Juristen
beantworten können:

In welchen deutschen Gesetzen ist das Recht auf Anonymität
festgeschrieben? Mit Anonymität meine ich anonymes Handeln und
Kommunizieren. Eventuell könnte die Definition auch noch die
nicht-Entdeckbarkeit von stattgefundener Kommunikation einschließen?
Analog dem Wirtshausbesuch/Einkauf, die am nächsten Tag (Barzahlung
vorausgesetzt) ja auch nicht mehr rekonstrierbar sind. Oder der Besuch
öffentlicher Plätze (Videoüberwachung!).

Veröffentlichungen dazu sind oft recht vage, zwei Beispiele:

"Computerwoche von heute: "Auch ein deutsches Gesetz gibt
Internet-Provider das Recht, die "anonyme Nutzung und
   Bezahlung" von E-Mail-Accounts anzubieten." (Hintergrund:
EU-Parlament berät über Antrag zur Einschränkung)

"Europäische Minister erklären, daß der Nutzer wie im ganz normalen
Leben (!) auch im Online-Bereich die Möglichkeit haben sollte, anonym
zu bleiben." ("Unerkannt surfen" CT 6/2000/S.196)

Danke für Nachhilfe            HWS
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