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Re: [FYI] SPD: Spammer Partei Deutschlands



> · Ordnet Cookie Speicherung als Besitzstörung ein, die Abwehransprüche 
> nach § 862 BGB begründet (insbes. vorbeugende Unterlassungsansprüche).

Einverstanden. Aber dann kommt die Meinungsfreiheit. Usw. Vielleicht gibts
mittlerweile schon neues Gewohnheitsrecht ;-)

> 
> · Ebenfalls werden Ansprüche nach § 1 UWG (Vorteil durch Rechtsbruch) befürwortet.

Das passt ja bei der SPD gerade nicht. Das ist ja kein wirtschaftlicher
Wettbewerb.

Ja, ja, ja, der Cyberspace..

H.