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Re: [FYI] SPD: Spammer Partei Deutschlands



> > · Ordnet Cookie Speicherung als Besitzstörung ein, die Abwehransprüche 
> > nach § 862 BGB begründet (insbes. vorbeugende Unterlassungsansprüche).
> 
> Einverstanden. Aber dann kommt die Meinungsfreiheit. Usw. Vielleicht gibts

Ausserdem setzt der Besitzschutz voraus, dass man den Besitz noch
hat. Aber den hat man vielleicht gar nicht mehr (so uneingeschraenkt, wie
noetig)...wenn man seinen Computer ausmacht, ueber Modem...

H.