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Re: Deja.COM baut Werbung in Deine Postings



On 19 Jul 00, at 19:17, Gunnar Anzinger wrote:

> Darum geht es mir überhaupt nicht. Es ist vielmehr so, dass ich schon
> immer der Meinung bin, dass man mit dem Posten eines Artikels im
> Usenet diesen Artikel (implizit) zu Public Domain erklärt. Das ist
> durchaus kein Widerspruch zum Urheberrecht.

"Public Domain" gibt es - jedenfalls im kontinentaleuropaeischen 
Urheberrechtssystem - im strengen Sinne ueberhaupt nicht. Das 
Urheberrecht entsteht automatisch mit der Vollendung des Werkes. Die 
Nutzungsrechte koennen unentgeltlich an Dritte uebertragen werden - 
ggfs. auch unter Auflagen. Und ausserdem ist - in Kontinentaleuropa - 
zu beachten, dass das sog. "Urheberpersoenlichkeitsrecht" nicht 
uebertragbar ist und nicht durch Verzicht o. dgl. abbedungen werden 
kann. Das Entstellungsverbot - was hier bei Deja greifen koennte - 
faellt in den Bereich des Urheberpersoenlichkeitsrechtes. Gegen 
Entstellung seines Werkes kann sich daher m.E. jeder Urheber wehren, 
auch wenn Nutzungsrechte zweckgebunden ("normaler" Usenet-Gebrauch) 
unentgeltlich an Dritte uebertragen worden sind.  

"Fair Use" ist ein Begriff aus dem angelsaechsischen Copyright; im 
kontinentaleuropaeischen Bereich allenfalls im uebertragenen Sinne 
und mit Vorsicht zu geniessen. Hier gelten anstelle der "Fair Use"-
Doktrin die "Schrankenbestimmungen" des Urheberrechtes.

--AHH