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Re: Softwarepatente



* Axel H Horns wrote:
>Sollte die politische Softwarepatentdiskussion daraus Konsequenzen 
>ziehen und wegkommen von der Frage, ob und welche Patentansprueche 
>mit algorithmischem Charakter die Patentaemter erteilen duerfen 
>sollen, zugunsten der Frage, wie die Patentverletzungstatbestaende 
>auszugestalten waeren, an die dann die Verletzungsgerichte gebunden 
>sind?

Ack.

>                       § 11 [Erlaubte Handlungen]
>
>Die Wirkung des Patents erstreckt sich nicht auf
>
>1.Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken
>vorgenommen werden;
>
>2.Handlungen zu Versuchszwecken, die sich auf den Gegenstand der
>patentierten Erfindung beziehen;

BGBl xx/2000:
  In §11Abs1 entfällt 'im privaten Bereich '.