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Re: Softwarepatente
- To: Axel H Horns <horns@ipjur.com>
- Subject: Re: Softwarepatente
- From: Heiko Recktenwald <uzs106@ibm.rhrz.uni-bonn.de>
- Date: Fri, 28 Jul 2000 18:02:09 +0200 (CEST)
- cc: debate@fitug.de
- Comment: This message comes from the debate mailing list.
- In-Reply-To: <200007281439.KAA11960@zebra.esosoft.net>
- Sender: owner-debate@fitug.de
> erlaubt sein soll, Patentansprueche zu _erteilen_, die solche
> algorithmenartigen Merkmale enthalten, welche normalerweise auf die
> Ausfuehrung mittels eines v. Neumann'schen Universalrechners zielen.
Der BGH hat das wohl kuerzlich einmal angenommen. Wenn ich den FAZ Artikel
dazu richtig verstanden hab. So um den 15. Juli herum.
> Das eigentliche rechtspolitische sich ausformulierende und
> markrooekonomisch begruendete Problem scheint mir doch eher in der
> Verletzungsfrage zu liegen, naemlich dass es z.B. ohne weiteres
> moeglich ist, mit einem unentgeltlich erstellten geGNUten Linux-
> Kernel (mittelbare) Patentverletzungshandlungen zu begehen.
>
Sozusagen die Missbrauchsfaelle mal praktisch ausformulieren.
>
> § 11 [Erlaubte Handlungen]
>
> Die Wirkung des Patents erstreckt sich nicht auf
>
> 1.Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken
> vorgenommen werden;
Was heisst denn z.B. im "privaten Bereich" ? In den Zeiten des Internets,
kooperativer Softwareentwicklung. Wie "gewerblich" ist Suse, wenn Software
"nur" zusammengepackt usw wird. Ist das so wie das boese Napster ?
H.