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Re: Domains, Markenrecht und Abmahnungen



On Wed, Aug 30, 2000 at 11:49:54AM +0200, Martin Schröder wrote:
> On 2000-08-29 20:24:54 +0200, Dr. H. Jochen Krieger wrote:
> > Heiko Recktenwald wrote:
> > 
> > HJK antwortet: 
> > > 
> > > > > Ich dachte ueber Ortsnamen gaebs mittlerweile Einigkeit.
> > > >
> > > > Aber nur knurrend und mit der Hoffnung, dass das letzte Wort
> > > > noch nicht gesprochen ist. Vielleicht schaffen die
> > > > Deutschland.de -Leuete es ja. Angeblich haben die eine
> > > > Krigskasse bis zum BGH. Das das Bundespresseamt der Sprecher
> > > 
> > > Aber was bringts ? Rechtspolitisch ? Mal wieder den "boesen
> > > Staat" anprangern, der sein Namensrecht gelten machen will ?
> > > 
> > > Der Staat, das sind wir alle....
> > 
> > Aber das Bundespresseamt sind wir nicht alle. und auch nicht die
> > Regierungspropaganda.  Und deshalb haben die es ja auch leicht,
> 
> Wäre es Dir lieber, wenn der Bundespräsident (der _ist_
> Deutschland) klagen würde? Und wo wäre der Unterschied?

Der Bundespraesident ist *auch nicht* "Deutschland". Zum Unterschied:
	man Gewaltenteilung

Was wuerde ich von "deutschland.de" als Content erwarten? Eine
Metaseite oder auch Suchmaschine, die mir so ziemlich alles liefern
kann, was ich zu Deutschland wissen wollen koennte, inklusive
Kuckucksuhren, Heidelberg, Firmenindex und auch Angaben ueber die
Regierungsform. Meinetwegen auch ein Geleitwort des Bundespraesidenten.
Regierungsungpropaganda (offen oder subtil verpackt) eines Bundespresseamtes
definitiv jedoch nicht.

Gruesse
Holger

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Wirf' diesen Schrott von Mailprogramm weg, der hier ein Virus vermutet!
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