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Re: Re: Re: "Keine Sonderstellung" für Rechtsradikale



> Zugegeben. Das Argument mit der Gesamtschau der Verfassung (nur für die
> Länderneuordnung ist eine Abstimmung vorgesehen) haut einen nicht vom

Wo ? ;-)

> Hocker. Die Frage ist m.E. eher demokratietheoretisch und letztlich
> politisch zu beantworten: Wollen wir (mehr) direkte Demokratie? Ich
> habe da meine Zweifel.

Zweifel kann man sicher haben. Taxifahrer und Todesstrafe etc...aber mir
gings hier mehr um die Frage, ob das denn wirklich in der Verfassung
verboten ist, da hab ich auch Zweifel..

> Ich denke eher an ein anderes Szenario: Der Gesetzgeber beschließt aus
> aktuellem Grund (und weil gerade die Stimmung angeheizt wurde), eine
> Gesetzesvorlage, nennen wir sie "Maßnahmen gegen rechte und andere
> subversive Umtriebe im Internet", dem "Volk" zur Abstimmung vorzulegen.
> Die Oposition (wenn es sie denn in dieser Frage gibt ;-)) sieht darin
> einen Verfassungsverstoß und erhebt Normenkontrollklage.

Hmmm, das will ich jetzt mal nicht schulmaessig loesen...vielleicht ist
das ja noch spezieller geregelt. Ausserdem setzt der Fall voraus, dass
jemand aus dem "Kartell der indirekten Demokraten" ausbricht, meine Frage
war eher, wie man das "von unten" nach Karlsruhe bringen koennte, wenn man
wollte, etcppppp...

Aber der Vergleich mit dem angeblichen Verbot von Auslandseinsaetzen, das
irgendwann einmal Genscher in die Welt gebracht hat....damit konnte man
auch gut leben und es wurde jahrelang dann nicht weiter in Frage gestellt.


H.