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Re: Nachtrag zu: Bertelsmann-Stiftung, ICRA, BKA



Henning Fischer schrieb:

> Was schreiben die "Juristen" denn so? Ich muss gestehen, dass
> ich mir das ICRA-Projekt noch nicht näher angesehen habe, dachte
> aber bislang, dass es hierbei, ähnlich wie bei PICS um
> "freiwilliges" (was auch immer das heisst) content labeling
> handelt. Wenn dem so sei, sehe ich keinen direkten Bezug zu
> TDG und MDStV. M.E. kann man aus guten (politischen) Gründen
> gegen das System sein. Stichwort: Wehret den Anfängen! Wo
> aber liegt der juristische Aufhänger?

1. Darin dass "Freiwillig" kaum funktionieren wird. Und wenn es
faktischer Zwang ist. Ich will, dass mich AOLer sehen, durch ihren
Netzfilter...

2. Darin dass, eine "Pflicht" sich in ein Label-System einzuordnen (im
Wortsinne) schon ein Grundrechtseingriff ist (wenns der Staat
initiiert). In Amiland gibt hierzu sogar eine Supreme-Court
Entscheidung. Die Idee ist jedenfalls übertragbar... 

3. Darin dass, das Zensurverbot (richtigverstanden :-)) nicht nur den
Staat an die Leine legt, sondern jeden (Medien-)Potentaten. Lässt sich
sehr schön historisch belegen. Die Drittwirkungsprobleme dürften herb
werden. Hoffmann-Riem siehts übrigens genauso...

4. Gegen eine Indizierung kann ich mich vor dem Verwaltungsgericht
wehren - gegen ein AOL-Filter Entscheidung wohl kaum. 

5. Wer entscheidet künftig über Kunst oder Porno?

6. "Meinungsmacht" über Filter? Warum beim Fernsehen die vielen
institutionellen Sicherungen und hier hat man schon mit der Transparenz
an sich Schwierigkeiten.

Ne,Ne, das Alles ist böse unausgegoren....

> Viele Grüße
> 
> Henning

Sierk