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Re: Nachtrag zu: Bertelsmann-Stiftung, ICRA, BKA



Andy Mueller-Maguhn schrieb:

> Eine bisher nicht vollständig beantwortete Anschlussfrage ist
> allerdings, wodurch das BKA seine Legitimation zur Listen-
> erstellung ableitet.

Wie wäre es mit einem Blick in Bundeskriminalamtsgesetz? Da steht nix. 
Warum braucht es wohl für eine Bundesprüfstelle respektive die
Indizierung eine genau bestimmte gesetzliche Grundlage? Warum gibt es da
wohl einen Rechtsweg. 

(Schon) Die Erstellung einer solchen Liste ist schlicht und ergreifend
verfassungswidrig. Über diese Formen von Private-public-Partnership kann
ebenfalls streiten, eine Kompetenz des BKA (--> Hoheitliche Warnungen,
vgl. Di Fabio´s Aufsätze Heiko?) findet sich ebenso wenig wie eine
Ermächtigungsgrundlage...
  
Gruß
Sierk Hamann