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Re: Nachtrag zu: Bertelsmann-Stiftung, ICRA, BKA



> 2. Nachdem ich von einigen Juristen Rückmeldungen bezüglich
>    der Einschätzungen auf die Interpretation des TDG §5 (4)
>    geschickt haben, ist die skizzierte Problemlage wohl gegeben.

Du meinst, dass "Zumutbarkeit" fuer die Teilnehmer bewiesen waer ?

Es kostet etwas und "lohnt" sich doch nicht fuer alle gleichermassen. Wer
eine Art Kinderkanal senden will, darf das tun, als Service, aber dass das
sozusagen so durch die Hintertuer fuer alle eingefuehrt werden koennte,
oder werden soll, glaub ich eher nicht. Ganz so BKA glaeubig, als ob die
eine verbindliche Liste einfuehren koennten, waer ich eh nicht. Die
Polizei als Herr der Oeffentlichkeit ? Sicher nicht !