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Re: [FYI] 101 Köpfe: Wolfgang Tauchert



> Also wenn man irgendwas "geistiges" patentiert, dann nur in sehr
> engen Grenzen und in einer Form, die für jeden nachvollziehbar ist.

Die Grenzen werden in  

	http://swpat.ffii.org/vreji/papri/grur-kolle97de.html

schoen beschrieben.  Es gibt ein vom Gesetzgeber und vom Gewohnheitsrecht
gewolltes Niemandsland der geistigen Konzepte, in das Patentjuristen ueber
das Vehikel der Computerprogramme vorzustossen versuchen.  Kolle, der die
Gesetzgebung der 70er Jahre in dieser Sache massgeblich beeinflusste,
warnt vor diesen Vorstossen und spricht den Patentjuristen das Recht ab,
in diesem Bereich ihre rechtstechnischen Moeglichkeiten auszunutzen.

> Und dann reicht ja eigentlich das Copyright wie in der Musik oder
> kann man Musik patentieren? Oder etwa den Aufbau einer Partitur?

Natuerlich kann man das heute bei Herrn Tauchert patentieren.  Es muss nur
gewaehrleistet sein, dass das zu patentierende kompositionstechnische
Verfahren ohne vermittelnde Verstandestaetigkeit (automatisch) ablaeuft.  
Der Interpret ist bei der Musik ueberfluessig.  Eine gewerbliche Anwendung
gibt es auch.  Und sei es nur die Erzielung eines psychischen Effekts in
Managment-Seminaren oder bei der Anregung der Milchproduktion von Kuehen.

-phm