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Re: [Fwd: [FYI] Neues zu RPS]



Hi,

Manuela (leuchte@uni-duisburg.de) - Thu, Nov 02, 2000 at 03:52:21PM +0100:
> schliesslich darf ich auch nicht die Parkuhr am Marienplatz aufbrechen, nur
> weil sie auf einem öffentlichen Platz steht

Da faellt mir was ein, was der ganzen Sache einen Kipp in die andere
Richtung geben koennte.

*Eigentlich* Wollte ich gerade argumentieren:
Was auf einem Webserver frei angesurft werden kann, ist zum Abshcuss
freigegeben (Bei der Parkuhr ist zumindest ein Pseudoschloss dran,
welches due 'aufbrechen' musst)... aber halt! Ganz so einfach ist es
naemlich nicht!:

Urheberrecht/Copyright-Recht:
Wenn ich auf meinem Webserver Bilder ablege, koennen die
urheberrechtlich geschuetzt seinm und streng genommen darf die nicht
einfach jeder nehmen und in seinen Webseiten einbauen, dazu gab es mW.
schon Urteile (ich hebe mir sowas aber nie auf und merke mir nur *dass*
da was war :-( )

Man koennte also andersrum argumentieren: Analog zu Bildern im Netz: Man
darf es sich im Rahmen dieser Webseite ansehen/anhoeren, aber man darf
es sich nicht runterkopieren und selber wieder weiterverwenden -
zumindest nicht ohne den Urheber um Erlaubnis zu bitten.

Hmmm... obwohl das gar kein so grosser Widerspruch ist, schliesslich
muss derjenige, der das initial auf seine Seiten packt ja auch den
Urheber um Erlaubnis fragen und der naechste, der das packt, muss ihn
auch wieder fragen und so weiter... Der Urheber hat also das Recht zu
sagen A darf und B darf nicht.

So gesehen: Wo ist eigentlich das Problem? Wer sich unerlaubt MP3s
runterlaest und in seinen eigenen Datenbestand uebernimmt tut Unrecht.
Wer MP3s oeffentlich rumliegen laesst und niemandem sagt, dass diese
nicht fuer die Oeffentlichkeit bestimmt sind, tut auch Unrecht.

neko
-- 
Simone Demmel					neko@greenie.muc.de
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