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Re: [FYI] Neues zu RPS







> On Tue, 31 Oct 2000, Neko (Simone Demmel) wrote:
>
> > Holger Veit (holger.veit@gmd.de) - Tue, Oct 31, 2000 at 10:19:29AM +0100:
> > > > Fuer mich kann ich so viele mp3s ins Netz stellen wie ich will, aber eben
> > > > nur fuer mich und meinetwegen Freunde,

"Neko (Simone Demmel)" schrieb:

> Man koennte also andersrum argumentieren: Analog zu Bildern im Netz: Man
> darf es sich im Rahmen dieser Webseite ansehen/anhoeren, aber man darf
> es sich nicht runterkopieren und selber wieder weiterverwenden -
> zumindest nicht ohne den Urheber um Erlaubnis zu bitten.

nicht einmal für Freunde, nur zum privatpersönlichen Eigengebrauch und das auch nur
wenn man dies Musikstück vorher käuflich (oder als geschenk) mit Abgabe der Gema/
Urheberrechtsgebühr erworben habe. Man darf eine CD im Privaten Freundeskreis zu
nicht-kommerziellen Zwecken abspielen, aber ich darf die Musikstücke, sprich Dateien
auf einem Datenträger, nicht weitergeben oder Ihnen die Möglichkeit zum Erlangen
dieser Daten geben.

Zitate

"Alles jedoch, was über das   Aufzeichnen gesendeter Musik oder das Überspielen von
Tonträgern für den privaten oder sonstigen  eigenen Gebrauch hinausgeht, berührt
bereits den Bereich der Tonträgerpiraterie."(1) [hierbei ist das Überspielen der
Punkt, und nicht das wohin man überspielt]

"Es   ist zwar gestattet, zum eigenen privaten Gebrauch eine Kopie eines Werkes
(z.B. eines Musiktitels) herzustellen. Ungeschriebene Voraussetzung dafür ist aber,
daß die  "Kopiervorlage" rechtmäßig erlangt ist."(1)

"An der Musik auf einem Tonträger bestehen Rechte von Autoren,   ausübenden
Künstlern und Tonträgerherstellern. Diese Rechte erwirbt man nicht, wenn man eine
CD kauft. Man hat grundsätzlich nur das Recht, die Musik im privaten Rahmen zu
hören. Deshalb   darf ich mit meiner CD eben nicht machen, was ich will.
Ebensowenig, wie ich eine CD einfach
  kopieren und die Vervielfältigungsstücke verbreiten darf, darf ich die Musik einer
CD ohne   Einwilligung [des Urhebers]"in das Internet" kopieren und dadurch der
Öffentlichkeit anbieten. Das gilt nicht nur für den Fall, daß ich anderen das
Herunterladen von Musiktiteln ermöglichen möchte, sondern auch schon dann, wenn die
Nutzer die Musik nur anhören können oder wenn ich mein Informationsangebot lediglich
mit Musik unterlege. "(1)

"Was soll ich tun, wenn ich verdächtige Musikangebote im Internet finde? [ die Art
der Auffindung wird nicht definiert]
  Hinweise zu illegalen Musikangeboten im Netz nimmt die IFPI gern entgegen. "(1)
(1) Quelle IFPI

"Neko (Simone Demmel)" schrieb:

> So gesehen: Wo ist eigentlich das Problem? Wer sich unerlaubt MP3s
> runterlaest und in seinen eigenen Datenbestand uebernimmt tut Unrecht.

Richtig

>
> Wer MP3s oeffentlich rumliegen laesst und niemandem sagt, dass diese
> nicht fuer die Oeffentlichkeit bestimmt sind, tut auch Unrecht.

Falsch
"Keinesfalls reicht es aus, sich einfach von den gelinkten Inhalten
  zu distanzieren, wie man es häufig auf Homepages lesen kann. " (1)



> Djenia Bell schrieb:
>
> wenn ich meine CD-Sammlung auf meinen Server packe, in ein verzeichnis,
> das nicht offen verlinkt ist und die Suchmaschinen nun mal zugriff darauf
> haben, so daß andere menschen sich ohne erlaubnis und ohne jegliches
> angebot von mir auf diese mp3s linken, dann ist das doch wohl nicht mein
> verschulden.

Findet eine Suchmaschine etwas was du wirklich nicht finden lassen willst?
War der file vor derSuchmaschine da, musst du diese eben so geschützt legen das sie
nicht nicht mehr Sichtbar ist, auch nicht durch direkten Link den sich vorher
vielleicht jemand gespeichert hat. Ein Webbereich muss diesbezüglich gepflegt
werden.
Erst war die Linie, die jemand übertrat, dann kam der Maschendrahtzaun, jemand nahm
den Seitenschneider, du baust eine Bretterwand, jemand benutzt die Säge, usw

Was mich ja mal brennend interessieren würde ist aus welchem Grund jemand mp3 zum
schlichten Selbstgebrauch auf einem Webserver hinterlegt?

Oliver Gassner schrieb:

> (Server kommt von 'Dienstrechner' und Webserver sind in der Regel
> (also das /htdocs ) 'frei' zugänglich. also eher was wie
> 'öffentlicher Raum' (also in der Tat eher dem marienplatz
> vergleichbar.)

OK du führst den öffentlichen Raum an, Was ist ein öffentlicher Raum ?

"(Er ist) jedermann frei zugänglich sind und steht im Gemeingebrauch . Eine rund
um die Uhr währende Begehbarkeit ist nicht erforderlich.

Öffentlichkeit stößt aber beispielsweise bei Privatparks an ihre Grenzen. An
öffentlichen Straßen meint die von der Straße aus frei sichtbaren Werke, die
sich auf angrenzenden Grundstücken befinden. Luftaufnahmen fallen nicht
(dar)unter ...., ebenso Werke, die man nur von einem Balkon oder von
einem Dachstuhl aus sehen kann.

Ausgeschlossen sind auch Werke, die man nur unter Zuhilfenahme einer
Leiter oder eines Fernglases erblicken kann. Typische Beispiele sind
Bauwerke oder Skulpturen. Die Verweildauer eines Werkes (bleibend) richtet
sich lediglich danach, ob ein Berechtigter das Werk an Ort und Stelle läßt
oder es entfernt. (2)
(2) Quelle Cyberlaw

da fragt sich jetzt ob ich einen Bot mit einer Leiter und einem Fernglas vergleichen
kann?

Heiko Recktenwald schrieb:

> Merkwuerdigerweise ist ausserdem noch niemand auf die Idee gekommen,
> Robots unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten zu problematisieren.
> Dabei ist so ein Robot eigentlich nicht viel anders als eine permanente
> Ueberwachungskamera.

Auch eine Überwachungskamera von der du weisst, sieht nur soviel, wie du sie sehen
lässt
Datenschutz beinhaltet persönliche , schützenswerte angaben

Aber ich werde dazu sicher noch was finden ;-))))


Manu