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Re: [FYI] Neues zu RPS/Napster..
- To: Henning Fischer <Henning.Fischer@gmd.de>
- Subject: Re: [FYI] Neues zu RPS/Napster..
- From: Heiko Recktenwald <uzs106@ibm.rhrz.uni-bonn.de>
- Date: Sat, 4 Nov 2000 16:40:53 +0100 (CET)
- cc: debate@fitug.de
- Comment: This message comes from the debate mailing list.
- In-Reply-To: <5.0.0.25.0.20001103204030.036d5eb0@kaa.gmd.de>
- Sender: owner-debate@fitug.de
Henning:
> Ich persönlich halte Napster nach dem derzeit geltenden (deutschen)
> Urheberrecht und der bislang vorherrschenden Auslegung der Begriffe
> für völlig legal, da derjenige, der sich die Datei letztlich von
> seinem "Tauschpartner" holt, durch die Schrankenregelung des § 53 UrhG
> gedeckt ist (unter der Voraussetzung, dass alles zum privaten Gebrauch
> passiert). Es gibt letztlich nur zwei Möglichkeiten:
Der Downloader, das ist klar, aber was ist mit dem Uploader. Schliessen
sich Napster und ein Upload zum persoehnliche Gebrauch nicht aus ?
Abgesehen davon ist es beim gegenwaertigen und kuenftigen Ueberangebot
wohl muessig, noch juriostische Haarspaltereien zu betreiben. Ein
exklusives Vervielfaeltigungsrecht gibt es in Internetzeiten nur noch auf
dem Papier.
> 2. Man setzt die WIPO Verträge um und passt das UrhR der digitalen
> "Wirklichkeit" an