[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: [FYI] Neues zu RPS/Napster..



Henning:

> Ich persönlich halte Napster nach dem derzeit geltenden (deutschen)
> Urheberrecht und der bislang vorherrschenden Auslegung der Begriffe
> für völlig legal, da derjenige, der sich die Datei letztlich von
> seinem "Tauschpartner" holt, durch die Schrankenregelung des § 53 UrhG
> gedeckt ist (unter der Voraussetzung, dass alles zum privaten Gebrauch
> passiert). Es gibt letztlich nur zwei Möglichkeiten:

Der Downloader, das ist klar, aber was ist mit dem Uploader. Schliessen
sich Napster und ein Upload zum persoehnliche Gebrauch nicht aus ?

Abgesehen davon ist es beim gegenwaertigen und kuenftigen Ueberangebot
wohl muessig, noch juriostische Haarspaltereien zu betreiben. Ein
exklusives Vervielfaeltigungsrecht gibt es in Internetzeiten nur noch auf
dem Papier.

> 2. Man setzt die WIPO Verträge um und passt das UrhR der digitalen
>     "Wirklichkeit" an