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Re: [FYI] Neues zu RPS/Napster..



On Sat, 4 Nov 2000, Heiko Recktenwald wrote:

> Henning:
> 
> > Ich persönlich halte Napster nach dem derzeit geltenden (deutschen)
> > Urheberrecht und der bislang vorherrschenden Auslegung der Begriffe
> > für völlig legal, da derjenige, der sich die Datei letztlich von
> > seinem "Tauschpartner" holt, durch die Schrankenregelung des § 53 UrhG
> > gedeckt ist (unter der Voraussetzung, dass alles zum privaten Gebrauch
> > passiert). Es gibt letztlich nur zwei Möglichkeiten:
> 
> Der Downloader, das ist klar, aber was ist mit dem Uploader. Schliessen
> sich Napster und ein Upload zum persoehnliche Gebrauch nicht aus ?

Bitte ? Napster ist ein point-to-point ftp mit zentralem
_inhaltsverzeichnis_ auf dem napsterserver. Es gibt kein upload des
inhalts sondern nur eine referenz.

Man könnte Napster auch als Freunde-suchmaschine-nach-Musik-geschmack
bezeichnen... und Freunden darf man seine CDs ja kopieren ;)
 
-Djenia

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"Unpünktlichkeit ist kein Verlust an Zeit, 
 				 sondern ein Gewinn an Muße." (Ouzo Advertising)