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Re: AW: [FYI] Kein Online-Handel mit Medikamenten



> > Und Medikamente sind keine Waren der üblichen Art.
> > Gesundheit kann kein Handelsgegenstand sein.
> 
> Kein Handelsgegenstand? Dann müssten Medikamente ja umsonst erhältlich sein.
> Wo liegt der Unterschied ob ich mir das Medikament in der Apotheke kaufe oder

Lies mal das Apothekenurteil des BVerG (E 12 irgendwas) zum
Apothekengesetz, dann verstehst Du warum es geht.

Ueberragendes Gemeinschaftsinteresse......