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Re: Baden-Württemberg und die Gesetzeslage?



* patrick.mayer@gmx.de wrote:
>Lutz Donnerhacke schrieb:
>> * patrick.mayer@gmx.de wrote:
>> >   http://www.artikel5.de/gesetze/mstv.html#heading9
>> 
>> Mediendienste sind Broadcastdienste.
>
>Nicht zwingend (s.u.).
>
>> Wir reden aber von der Regulierung von Telediensten.
>
>In diesem Thread reden wir von der Frage, ob "Provider" für pornografische
>Angebote im Internet haftbar gemacht werden können. Dies war Gegenstand
>der zitierten Aussage von Repnik, nicht die Abgrenzung von Tele- und
>Mediendiensten.

Als Landesminister kann er aufgrund des Förderalprinzips nur bei
Mediendiensten Einfluß nehmen. Nicht jedoch bei Telediensten. (Ja, ich bin
Mathematiker.)

>"Mediendienste [...] sind insbesondere
>
>[...]
>
>4. _Abrufdienste_, bei denen Text-, Ton- oder Bilddarbietungen auf
>_Anforderung_ _aus elektronischen Speichern_ zur Nutzung übermittelt
>werden, mit Ausnahme von solchen Diensten, bei denen der
>individuelle Leistungsaustausch oder die reine Übermittlung von
>Daten im Vordergrund steht, ferner von Telespielen."
>(Hervorhebungen von mir)

Damit fallen ISPs raus, die Hosten oder Vermitteln.
Individuelle Übertragung durch die Verwendung von Unicast gekennzeichnet.
Es genügt im Extremfall schon, wenn die übertragenen Daten zu localhost
anders ausfallen als zu anderen Systemen.

>Aus der amtlichen Begründung zum Mediendienste-Staatsvertrag:

Ich habe mal gelernt, daß das nicht relevant ist ;-)

>   "Anders als die Nummern 1 bis 3 betrifft die Nummer 4 elektronisch
>    gespeicherte Mediendienste, die auf Abruf durch den Nutzer zur
>    Verfügung gestellt werden. Diese Mediendienste können in Form von
>    Text, Ton oder Bild oder auch in beliebiger Kombination diese Merkmale
>    angeboten werden. Erfaßt werden sowohl breitbandige Abrufdienste wie
>    "Video-on-demand", als auch schmalbandige _"Online-Dienste"_ wie
>    elektronische Presse und andere an die Allgemeinheit gerichtete
>    Informations- und Unterhaltungsangebote. Ausgenommen sind Dienste, bei
>    denen der individualkommunikative Charakter im Vordergrund steht."
>    (Hervorhebung von mir)

Dann wäre TDG irrelevant? Cool.

>Der Staatsvertrag über Mediendienste sollte explizit auch die
>Länderkompetenzen bei der Regelung des Internets wahrnehmen.

MDStV und TDG sind die geistige Diarröe des Feudal^WFörderalismus.

>Die von Dir angesprochene Abgrenzung von Tele- gegenüber Mediendiensten
>ist natürlich ebenfalls zu treffen. Allerdings besteht auch nach Artikel 4
>des Informations- und Kommunikationsdienstegesetzes (Änderung des GjS) ein
>Verbot der Verbreitung jugendgefährdender Schriften; dieses ist allerdings
>anders ausgeführt und nimmt insbesondere Anbieter von der Haftung aus, die
>durch eine technische Zugriffssicherung den Zugang von Kindern und
>Jugendlichen zu solchem Material wirksam unterbinden.

Dann kann man KEIN EINZIGES Angebot mehr ohne Paßwort laufen lassen?
Nein, das will niemand in Deutschland, oder?

>ist. Ich stelle nur fest, daß Deine (sinngemäße) Aussage, die Mitteilung
>von Repnik sei ein Gesetzesverstoß, _so_ nicht zutrifft.

Die Mitteilung sich nicht ... aber die Aktivität entbehrt IMVHO der
Rechtsgrundlage.

-- 
   the \year=2001 TeX calendar; IKS Garamond, 2000; ISBN 3-934601-10-3