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Weiche Landung für untechnische Mechanik-Patente



Gerade laeuft mit die japanische Patentschrift

        1925+60-133187
        Folie fuer Folienrollo

durch die Finger.

Es geht hier um eine Mechanik-"Erfindung", die einer strengen
Technizitätsprüfung nicht standhält.  Der einzige Anspruch lautet in
deutscher Übersetzung:

  Folie fuer ein Folienrollo, gekennzeichnet dadurch, dass eine
  Vielzahl von dauerhaft verformten Falten an einer Folie parallel zu
  einer Wickelhuelse ausgebildet ist, die an einem Ende der Folie
  befestigt ist.

Es geht darum, dass die vom Fensterrollanden hochzuwickelnde Folie
manchmal aus Materialien besteht, die sich in der Wickelspule wölben.
Um das zu verhindern, stanzt man Falten in das Material.  Diese Falten
verhindern, dass die Wölbkräfte sich zu einer Gesamtwölbung
aufaddieren können.  Außerdem sieht das ganz hübsch aus.  Mehr ist
nicht dahinter.  Die Beschreibung listet lediglich zahlreiche
Varianten auf, die dem Fachmann nichts neues sagen sondern lediglich
dazu dienen, den Anspruchsbereich weit abzustecken.

Hier haben wir es mit einer rein geistigen Idee zu tun, die man sich
ähnlich wie eine Swpat-Idee in der Badewanne ausdenken und ohne
Experimente direkt zum Patent anmelden kann.  Neue
Naturkräfte-Kausalitäten müssen nicht ermittelt werden.

Leider sind im Bereich der Mechanik die meisten Patente von dieser
Preislage.  Ein wirtschaftlich bedeutendes deutsches Patent ähnlicher
Art, welches mir kürzlich unter die Finger kam, betraf etwa die
Anordnung der Bremsen bei Kufenrollschuhen (Inline-Skates).  Dazu
gehört nicht viel mehr als zur schnellen Anmeldung einer cleveren
Marke.  Allerdings gibt es einige große Sportartikel-Firmen, die mit
solchen Patenten monopolartige Stellungen behaupten und das System
daher ganz gut finden.

Wenn man einen "radikalen" Technikbegriff einführen wollte, müsste man
hier und da ad hoc solche Auswüchse vielleicht weiterhin zulassen,
solange sich in den jeweiligen Branchen kein starker Widerstand
dagegen regt.  Etwa durch einen Zusatz wie

  "Darüber hinaus können durch Sonderregelungen in einzelnen Bereichen
   Patente für Innovationsleistungen gewährt werden, die nicht
   Erfindungen im Sinne des Art 52.1 sind."

Auf die Dauer wären Monopole auf Rollschuhe und Folienrollos der
obigen Art aber wohl mit Gebrauchsmustern besser abgedeckt, sofern man
sie überhaupt zulassen will.

-phm