[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re-2: SWPAT: Technikbegriff im Detail



-phm schrieb:
> Der Computerprogramm-Ausschluss in Art 52.2c muss als ein Ausschluss
> "software-implementierter Erfindungen" in AHHs Sinne gelesen werden.

Unfug! 52 fordert den Ausschluß von Computerprogrammen als solche. Das ist
doch eindeutiger Wortlaut. Wie Sie da die Kurve hin zum Ausschluß
softwareimplementierbarer Erfindungen kriegen wollen, verstehe ich nicht. Ich
verstehe nur, daß Sie dies so WÜNSCHEN. Die WIRKLICHKEIT ist aber anders,
auch nach der Diplomatischen Konferrenz in München.

M. E. verwechseln Sie bei Ihrer Interpretation von Art. 52 Wunsch und
Wirklichkeit. Mir als Anhänger des "anderen" Lagers kann das recht sein, denn
wenn schon von einer schiefen Basis ausgegangen wird, dann ist alles, was
danach kommt, auch schief. Nur: Soweit Sie den Eindruck erwecken, Patente auf
softwarebezogene Erfindungen seien contra legem, ist das einfach falsch, und
wenn jemand auf Ihre Gesetzesinterpretationen hört und sich danach richtet,
dann war er schlecht beraten. Zumindest Amerikaner hören Sie sicher nicht und
richten sich auch nicht nach Ihnen, vielleicht aber einige Deutsche. Ich wage
einen Vorwurf: Das, was Sie hier an Gesetzesinterpretation in die Welt
hinausposaunen, ist unverantwortlich gegenüber denjenigen, die das lesen und
nicht anderweitig beraten sind.

Eine provokante Frage an Herrn Pilch: Haben Sie jemals programmiert? Wenn ja,
dann  müssen Sie doch wissen, was ein Computerprogramm als solches ist: das,
was beim Programmieren rauskommt. Das darf nicht in ein Patent rein, weil es
EPÜ Art. 52 verbietet, und daran halten sich die Patentämter auch. Das ist
die ganz unverkrampfte Lesweise des Art. 52. Ihre Lesweise ist das, was Sie
gerne den anderen vorwerfen, nämlich Paragraphendrehen und in einen Wortlaut,
der das Gewünschte nicht hergibt, ebendieses mit der Brechstange hineinlesen.
Auf Ihre Lesweise paßt der folgende Witz am besten: Frage an Anwalt: Wie viel
ist 2 + 2? Antwort des Anwalts: Wie viel hätten's denn gerne?

Überlegen Sie sich in einer ruhigen Minute, was "Computerprogramme für
Datenverarbeitungsanlagen" ... "als solche" sind. Ich nehme an, die
Erkenntnis wird ernüchternd für Sie sein. Und wenn Sie schon einmal dabei
sind, können Sie mir auch erklären, was für Sie der Unterschied zwischen
einerseits "Computerprogrammen" und andererseits "Computerprogrammen als
solchen" ist.

AP, 4.12.00



PS1:
http://www.ffii.org/archive/mails/swpat/2000/Nov/0196.html



PS2:
Der Pazifik wird irgendwann in's EPA-Aktenlager schwappen! Die Patentware
darin wird immer softer werden! Bedienstete werden Akten in den vor dem
Gebäude stehenden Greenpeace-Container tragen, der irgendwann aufschwimmen
wird. Aber auch er wird bald in arche Noaht geraten ...


To: phm@a2e.de
Cc: debate@fitug.de
    swpat@ffii.org