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Re: SWPAT: Technikbegriff im Detail



On 4 Dec 2000 apfeiffer@beetz.com wrote:

> -phm schrieb:
> > Der Computerprogramm-Ausschluss in Art 52.2c muss als ein Ausschluss
> > "software-implementierter Erfindungen" in AHHs Sinne gelesen werden.
> 
> Unfug! 52 fordert den Ausschluß von Computerprogrammen als solche. 

52.2 fordert den Ausschluss von "Programmen fuer Datenverarbeitungsanlagen".
52.3 erinnert daran, dass andere Gegenstaende durchaus patentiert werden
koennen.

Wenn aber per Funktionsanspruch eine Funktion beansprucht wird, deren
Implementierung dann laut Patentbeschreibung in einem Computerprogramm zu
bestehen hat, wird damit eine Computerprogramm (als solches) beansprucht.

> Das ist doch eindeutiger Wortlaut. Wie Sie da die Kurve hin zum
> Ausschluß softwareimplementierbarer Erfindungen kriegen wollen,
> verstehe ich nicht. 

Sie wiederholen hier und im folgenden nur Standpunkte, die auf dieser
Liste schon x mal widerlegt wurden.  Es waere schoen, wenn endlich jemand
sich bereitfaende, daraus eine FAQ zu machen.

> Ich verstehe nur, daß Sie dies so WÜNSCHEN. Die
> WIRKLICHKEIT ist aber anders, auch nach der Diplomatischen Konferrenz
> in München.
 
> M. E. verwechseln Sie bei Ihrer Interpretation von Art. 52 Wunsch und
> Wirklichkeit. Mir als Anhänger des "anderen" Lagers kann das recht sein, denn
> wenn schon von einer schiefen Basis ausgegangen wird, dann ist alles, was
> danach kommt, auch schief. Nur: Soweit Sie den Eindruck erwecken, Patente auf
> softwarebezogene Erfindungen seien contra legem, ist das einfach falsch, und
> wenn jemand auf Ihre Gesetzesinterpretationen hört und sich danach richtet,
> dann war er schlecht beraten. Zumindest Amerikaner hören Sie sicher nicht und
> richten sich auch nicht nach Ihnen, vielleicht aber einige Deutsche. Ich wage
> einen Vorwurf: Das, was Sie hier an Gesetzesinterpretation in die Welt
> hinausposaunen, ist unverantwortlich gegenüber denjenigen, die das lesen und
> nicht anderweitig beraten sind.
 
> Eine provokante Frage an Herrn Pilch: Haben Sie jemals programmiert?
> Wenn ja, dann müssen Sie doch wissen, was ein Computerprogramm als
> solches ist: das, was beim Programmieren rauskommt.

Ich programmiere ständig.  Und das, was dabei rauskommt, könnte heutzutage
ein EPA-Patent verletzen.  Bis ca 1986 war das noch ausgeschlossen.

> Das darf nicht in ein Patent rein, weil es EPÜ Art. 52 verbietet, und
> daran halten sich die Patentämter auch. Das ist die ganz unverkrampfte
> Lesweise des Art. 52.

Leider muss ich Ihnen und auch AHH eine recht verkrampfte Leseweise
vorwerfen.  Wenn dort steht, dass ein Computerprogramm nicht als
patentfähige Erfindung zu gelten hat, dann heißt das zunächst, dass ich
niemand Patente verwenden kann, um Computerprogramme vor Nachahmung zu
"schützen".  

Sie und AHH begehen den Fehler, Art 52.2 zu Tode zu interpretieren
(ähnlich wie jemand auf debate es kürzlich mit den 10 Geboten tat) indem
sie sinnlose formalistische Forderungen aufstellen, wie etwa die, dass
jeder Gegenstand der dort genannt ist, in genau analog zu anderen dort
patentierbaren Gegenständen in einem Patentanspruch beschrieben werden
muss.  Etwa "Ein Programm, dadurch gekennzeichnet dass in Zeile 1 steht

   (defun add (a b) (+ a b))

und in Zeile 2 ..."

Nun, bei Computerprogrammen funktioniert das nicht so, sondern durch
Funktionsansprüche, deren Implementation im Beschreibungsteil erklärt
wird.  Bei mathematischen Methoden ebenfalls.  Bei Maschinen anders.  Na
und?

> Ihre Lesweise ist das, was Sie gerne den anderen vorwerfen, nämlich
> Paragraphendrehen und in einen Wortlaut, der das Gewünschte nicht
> hergibt, ebendieses mit der Brechstange hineinlesen. Auf Ihre Lesweise
> paßt der folgende Witz am besten: Frage an Anwalt: Wie viel ist 2 + 2?
> Antwort des Anwalts: Wie viel hätten's denn gerne?
 
> Überlegen Sie sich in einer ruhigen Minute, was "Computerprogramme für
> Datenverarbeitungsanlagen" ... "als solche" sind. Ich nehme an, die
> Erkenntnis wird ernüchternd für Sie sein. Und wenn Sie schon einmal
> dabei sind, können Sie mir auch erklären, was für Sie der Unterschied
> zwischen einerseits "Computerprogrammen" und andererseits
> "Computerprogrammen als solchen" ist.

Der gleiche wie zwischen "Spielen" und "Spielen als solchen".
Nämlich: keiner.
Das Wort "als solche" ist ebenso wie das Wörtchen "es" ein syntaktisches
Bindeglied, das nur in syntaktischem Zusammenhang deutbar ist.
Isoliert über "als solches" und "es" zu philosophieren ist
mittelalterlich.
In der juristischen Zunft halten sich manche Denktraditionen etwas länger.

MfG

-phm