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[FYI] Volltext online - "Auschwitzlüge im Internet" 1 StR 184/00



http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/896

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"Auschwitzlüge im Internet" 1 StR 184/00  


BUNDESGERICHTSHOF  

IM NAMEN DES VOLKES  


URTEIL 1 StR 184/00  

vom 12. Dezember 2000  

StGB §§ 9 Abs. 1; 130  

Stellt ein Ausländer von ihm verfaßte Äußerungen, die den Tatbestand 
der Volksverhetzung im Sinne des § 130 Abs. 1 oder des § 130 Abs. 3 
StGB erfüllen ("Auschwitzlüge"), auf einem ausländischen Server in 
das Internet, der Internetnutzern in Deutschland zugänglich ist, so 
tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg (§ 9 Abs. 1 3. Alternative 
StGB) im Inland ein, wenn diese Äußerungen konkret zur 
Friedensstörung im Inland geeignet sind.  

BGH, Urteil vom 12. Dezember 2000 - 1 StR 184/00 - LG Mannheim  

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