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Re: swpat - versteht das noch wer? ,-)
- To: debate@fitug.de
- Subject: Re: swpat - versteht das noch wer? ,-)
- From: "Axel H Horns" <horns@ipjur.com>
- Date: Wed, 3 Jan 2001 21:55:03 +0100
- CC: PILCH Hartmut <phm@a2e.de>
- Comment: This message comes from the debate mailing list.
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- In-reply-to: <Pine.LNX.4.21.0101030955330.10337-100000@wtao97.oas.a2e.de>
- Organization: NONE
- References: <3A524D6D.6CC122EA@baldauf.org>
- Sender: owner-debate@fitug.de
On 3 Jan 2001, at 10:08, PILCH Hartmut wrote:
> Damit hier überhaupt eine "Ambivalenz" entstehen kann, muss ich den
> Anspruch etwa so formulieren:
>
> "Vorrichtung, welche die niedrigfrequenten Anteile eines Signales
> durchlässt und die hochfrequenten herausfiltert."
>
> Ich müsste die Wirkung beanspruchen, ohne auf die erfinderische
> Problemlösung einzugehen. Tausende möglicher erfinderischer Lösungen
> würden unter meinen Trivialanspruch fallen.
>
> D.h. das Beispiel funktioniert nur unter der Annahme, dass
> Wirkungsansprüche, wie sie seit den 80er Jahren zunehmend in
> Patentschriften Einzug gehalten haben, ganz unbedenklich oder
> unvermeidlich seien.
Die hier gebrachten Beispiele uebersimplifizieren notwendigerweise.
Ein realistisches Beispiel ware ein neuartiges ABS-System, wobei der
Erfinder die Idee hatte, das Regelverhalten eines bestimmten
Teilsystems und damit die Bremsstabilitaet des Fahrzeuges dadurch zu
verbessern, dass er an einer bestimmten Stelle im ABS-System eine
Tiefpassfunktionalitaet einbaut. Nehmen wir an, es gaebe ABS-Systeme
im Stand der Technik, aber alle ohne Tiefpass an dieser Stelle.
Wie soll man sowas im Patentanspruch formulieren?
a) "ABS, [...] dadurch gekennzeichnet, dass zwischen [...] und [...]
ein als Tiefpass geschaltetes RC-Glied vorgesehen ist"
oder
b) "ABS, [...] dadurch gekennzeichnet, dass zwischen [...] und [...]
ein Einrichtung vorgesehen ist, welche die niedrigfrequenten Anteile
eines Signales durchlässt und die hochfrequenten herausfiltert".
Die Variante zu a) waere praktisch witzlos, denn jeder weiss, dass
man eine Tiefpassfunktionalitaet auf mindestans 1001 Arten erzeugen
kann. Diese Variante beansprucht nur eine einzige davon. Es waere ein
wertloses Patent, tivial zu umgehen.
Die Variante zu b) habe ich mit den Worten von phm zusammngebastelt.
Sie gibt das, was die Erfindung ausmacht, in gerechterer Weise
wieder, vorausgesetzt, der Fachmann weiss anhand seines Fachwissens
plus der Ausfuehrungen in der Patentbeschreibung tatsaechlich, wie
man - ohne nochmal erfinden zu muessen - eine Einrichtung konkret
herstellt "welche die niedrigfrequenten Anteile eines Signales
durchlässt und die hochfrequenten herausfiltert".
Die Variante zu b) ist aber keine Aufgabenerfindung, denn die durch
die Erfindung verfuegbar gemachte Loesung besteht in der Anordnung
eines zusaetzlichen Tiefpasses an einer bestimmten Stelle im System,
egal wie der Tiefpass dann im einzelnen konstruiert wird. Die damit
geloeste Aufgabe besteht nicht darin, ein Signal zu filtern, sondern
das Bremsverhalten eines Fahrzeuges zu verbessern.
Wer funktionale Merkmale dadurch ueberdehnt, indem er neuartige
Funktionalitaeten hineinlegt, die nicht beschrieben und am Anmeldetag
noch gar nicht realisierbar sind, schiesst sich selbst ins Knie - das
Patent ist wegen fehlender Nacharbeitbarkeit nicht rechtsbestaendig;
vgl. § 21 Abs. 1 Nr. 2 PatG.
--AHH