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Re: [FYI] Nachspiel des SDMI-Hack-Contest: DCMA und die Unterrichtung der Oeffentlichkeit



On Thu, Jan 18, 2001 at 04:45:37AM +0100, Heiko Recktenwald wrote:
> > Denke, dass das private Tauschen von Dateien da eine Grenze hat, wo die
> > Dateien jedermann angeboten werden. Und dabei spielt Napster die
> > Schluesselrolle.
> 
> Man darf sie eben nicht "veroeffentlichen". Napster ist Anstifter oder
> Beihelfer oder Mittaeter, IMHO letzteres. 

Nö, Napster ist technische Plattform. Für die Einhaltung von Urheber-
und anderen Rechten ist derjenige verantwortlich, der über diese
Plattform Musik ins Netz stellt.

Wenn ich die besten Triangelsoli meiner Band veröffentliche, dann ist
das durchaus legitim. Wenn Joe Sixpack "Best of Metallica" via Napster
zur Verfügung stellt, dann muss er it den Konsequenzen leben. Wie die
rechtliche Seite für die privaten "Importeure" aussieht, ist nochmals
eine ganz andere Geschichte.

Aber wegen Urheberrechtsverletzung kann IMHO nur der Veröffentlicher
belangt werden, und nicht derjenige, der diese Veröffentlichungen
(meinetwegen auch gutgläubig) nutzt.

Napster selbst kann nichts für Urheberrechtsverstösse.

Ralph
-- 
Give a man a fish and you feed him for a day; give him a
freshly-charged Electric Eel and chances are he won't bother you for
anything ever again.

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