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Re: "naiin" und die Meinungsfreiheit bzw. Zensur



> helborg@muenster.de schrieb:
> >
> > Berliner Morgenpost vom 27.1.2001
> > http://www.berliner-morgenpost.de/bm/inhalt/heute/berlin/story387969.html
> >
> > Werthebach fordert erneut Gesetz zum Sprachschutz
>
> hey, ich hätte da ein kleines Filtersystem anzubieten, das das
> vollautomatisch macht ...
> http://www.online-demonstration.org/insert_coin/experiment/software.html
>
> Praktischerweise kann man damit auch gleich Nazis, Kinderpornos,
> Kriminelle, Anstößiges, Illegales, Geschäftsschödigendes,
> Verleumderisches und Unerwünschtes verbannen.

Den Zusammenhang verstehe ich nicht so ganz. Ein "Sprachschutzgesetz" wie
es etwa in Frankreich und Polen existiert, reguliert im wesentlichen die
Amtssprache und die Sprache im Bereich der im staatlichen Auftrag
unternommenen Handlungen.  Es hat, anders als NAIIN, nichts mit dem Verbot
irgendwelcher nicht-konformer privater Initiativen zu tun.

-phm