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Re[2]: "naiin" und die Meinungsfreiheit bzw. Zensur



Hallo Hartmut,

Monday, January 29, 2001, 11:59:25 AM, you wrote:

>> helborg@muenster.de schrieb:

[...]

>> Praktischerweise kann man damit auch gleich Nazis, Kinderpornos,
>> Kriminelle, Anstößiges, Illegales, Geschäftsschödigendes,
>> Verleumderisches und Unerwünschtes verbannen.

> Den Zusammenhang verstehe ich nicht so ganz. Ein
> "Sprachschutzgesetz" wie es etwa in Frankreich und Polen
> existiert, reguliert im wesentlichen die Amtssprache und die
> Sprache im Bereich der im staatlichen Auftrag unternommenen
> Handlungen.  Es hat, anders als NAIIN, nichts mit dem Verbot
> irgendwelcher nicht-konformer privater Initiativen zu tun.

Wer fuer wen reguliert, duerfte der deutschen "Leitkultur"
letztendlich doch egal sein, oder? Das Kultur und Kommerz
manchmal aber auch Hand in Hand gehen, zeigt ein aktuelles
Beispiel zur Foerderung der heimischen Filmwirtschaft aus
Frankreich:

Bei unseren Nachbarn duerfen nur Videos/DVDs veroeffentlicht
werden, die ueber eine franzoesische Tonspur verfuegen. Das war
bisher nicht weiter tragisch, wenn es keine geeignete franzoe-
sische Version eines Films gab (oder man einen Titel einfach nur
etwas frueher haben wollte), konnte man immer noch auf eine
Importfassung (meist natuerlich aus Nordamerika) zurueckgreifen.

Seit dem 01.Januar ist es nun allerdings illegal sich Videos/DVDs
aus dem Ausland zu beschaffen, wenn der franzoesische Kinostart
nicht mindestens 6 Monate zuvor erfolgt ist ...

Links:
http://www.theregister.co.uk/content/4/15560.html
http://www.dvdtimes.co.uk/getstory.cgi?story=1165
http://www.legifrance.gouv.fr/citoyen/jorf_nor.ow?numjo=MCCK0000568D

MfG
 Olaf


-- 
[22:01] * User ärgert sich momentan über 3 dinge - 1. oma heute 
morgen tot - 2. pizza taxi braucht um diese uhrzeit noch 40 mi-
nuten und 3. t-offline schickt statt der zugangsdaten lieber 
erstmal ne telefonrechnung ;(