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Re: Zu widerrufende EPA-Swpat auf FFII-Rechner



> >Ich dachte, es ginge eher im Gegenteil um einen Grundrechtsbereich, in dem
> >der Staat nichts zu geben oder nehmen hat.
>
> Wenn er mal was gegeben hat, ein Patent, kann ers nicht so ohne weiteres
> wieder nehmen.

Dass die Regierung nicht willkuerlich irgendjemands Ansprueche beschneiden
darf, kann ich gut verstehen.  Dazu gehoert auch das Widerrufen von
Patenten zu irgendwelchen kurzfristigen Zwecken oder gar als Repressalie.
Das hat aber wenig mit Art 14 GG und mehr mit den allgemeinen Grundsaetzen
der Rechtstaatlichkeit und des Schutzes der (allzu zerbrechlichen und
korrumpierbaren) Menschenwuerde zu tun.

Beim Strassenbau koennen allerdings Grundstuecksinhaber fuer ziemlich
kurzfristige Zwecke enteignet werden, und hier handelt es sich um echtes
Eigentum.  Bei der Wiedervereinigung gingen einige ehemalige
Grundstueckseigentuemer sogar aus Gruenden der Staatsraison ganz leer aus
-- sicherlich ein extremer Grenzfall.

Warum soll nun bei fiktivem Eigentum, wie es Patente darstellen, eine
fiktive Enteignung aus Gruenden der langfristigen
Gesellschaftsvertragsaenderung nicht moeglich sein?  Entschaedigungen kann
es ja ausserdem geben.

Wiegesagt, das ist nur eine theoretische Diskussion.  Monopole auf
untechnische Konzepte duerfen von Gesetzes wegen nicht erteilt werden, und
jeder, der auf eine Regelaenderung spekulierend dennoch ein Swpat
beantragte, wusste das.

-phm