[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: E-Mail Ueberwachung.



Um es noch einmal auf den Punkt zu bringen:

das TKG geht mitnichten nur von der Sprachtelefonie aus. Das macht schon
die Legaldefinition der Telekommunikation in § 3 Nr. 16 TKG deutlich.
Das ist in der rechtswissenschaftlichen Literatur auch kaum bestritten
und m.E. auch nicht durchgreifend bestreitbar. Hier reicht ein Blick in
irgendeinen gängigen Kommentar bzw. ein Handbuch.

Sicherlich gibt es schwierige Abgrenzungsfragen zwischen
Tele-/Mediendiensten und klassischer Telekommunikation, die man auf
verschiedene Art und Weise einer Lösung zuführen kann (so wird meist,
wenn der Transport der Daten im Mittelpunkt der Fragestellung steht, auf
Telekommunikation und das damit verbundene Regelungsregime (TKG, TDSV
etc.) abgestellt. 

Und vielleicht sollte Heiko Recktenwald den TKÜV-Entwurf einmal
(gründlich) lesen. Dort ist selten nur von dem Begriff der Rufnummer
allein die Rede. Vielmehr wird dieser Begriff stets im Zusammenhang mit
dem für den Bereich der Nicht-Sprachtelefonie grundlegenden Begriff der
"Kennung" verwendet, der dazu dienen soll dem rechtsstaatlichen
Bestimmtheitsgebot Rechnung zu tragen.

Viele Grüße,

Stephan Hansen-Oest
-- 
        Stephan Hansen-Oest, Flensburg, Germany    
     sh@hansen-oest.de - http://www.hansen-oest.de    
 PGP RSA 2048 Bit,Key-ID:0x6B8A20FD created 1999/08/20 
  Fingerprint:BD16 F2C7 06D2 B5C9 44D1 0CD2 1C6B B0D9