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Re: E-Mail Ueberwachung.



> das TKG geht mitnichten nur von der Sprachtelefonie aus. Das macht schon
> die Legaldefinition der Telekommunikation in § 3 Nr. 16 TKG deutlich.
> Das ist in der rechtswissenschaftlichen Literatur auch kaum bestritten
> und m.E. auch nicht durchgreifend bestreitbar. Hier reicht ein Blick in
> irgendeinen gängigen Kommentar bzw. ein Handbuch.

Keine Ahnung was es alles an traditionellen Diensten gibt, nur hat das
alles mit dem Internet nichts zu tun. Das ist alles so altes Zeug, das
auch noch in den EG Papieren schimmelt. ONP etc...

> Und vielleicht sollte Heiko Recktenwald den TKÜV-Entwurf einmal
> (gründlich) lesen. Dort ist selten nur von dem Begriff der Rufnummer
> allein die Rede. Vielmehr wird dieser Begriff stets im Zusammenhang mit
> dem für den Bereich der Nicht-Sprachtelefonie grundlegenden Begriff der
> "Kennung" verwendet, der dazu dienen soll dem rechtsstaatlichen
> Bestimmtheitsgebot Rechnung zu tragen.

Sicher ist das bestimmter, wenn man an ONP etc denkt, aber dass damit auch
das Internet gemeint waere, ist damit nicht gesagt.

"E-Mail" ist ein so klarer Begriff, "E-Mailueberwachung" eine so
eindeutige Sache, verglichen mit den heute wahrscheinlich vergleichsweise
unbedeutenderen anderen Datendiensten, dass der Verordnungsgeber es auch
eindeutig gesagt haette, wenn er es gemeint haette. Waere auch wohl
rechtsstaatlich geboten.

Ganz abgesehen von der Kostenargumentation....

Fuer mich ist das TKG eine Folge der Privatisierung der Post, mehr nicht.


H.