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[FYI] Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes (IFG)



http://www.heise.de/tp/deutsch/special/frei/7531/1.html

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Stille Revolution  

Christiane Schulzki-Haddouti   04.05.2001  

Telepolis enthüllt Entwurf für Informationsfreiheitsgesetz  

Die Schweden führten das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung vor 
über 200 Jahren ein. Australien, Belgien, Dänemark, Finnland, 
Frankreich, Neuseeland, Norwegen, Kanada, Irland, Ungarn, die USA, 
Südafrika, die Schweiz und Italien bieten ihren Bürgern ebenfalls den 
raschen, kostenlosen und einfachen Zugang zu amtlichen Dokumenten. In 
Südafrika gilt das Informationsfreiheitsgesetz sogar gegenüber der 
Privatwirtschaft.  

[...]

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http://www.heise.de/tp/deutsch/special/frei/7532/1.html

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Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes (IFG)  

04.05.2001  

IFG Stand 20.12.2000  
 

1. Vorblatt  

Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes (IFG)  

A.A. Zielsetzung  

Das Verwaltungshandeln soll transparenter werden, indem den Bürgern 
der voraussetzungslose Zugang zu behördlichen Informationen des 
Bundes ermöglicht wird.  

B. Lösung  

Stärkung der demokratischen Beteiligungsrechte der Bürger durch ein 
Informationsfreiheitsgesetz (Leitprojekt des Programms "Moderner 
Staat - moderne Verwaltung") unter Berücksichtigung des 
Datenschutzes.  

C. Alternativen  

Keine.  

D. Kosten der öffentlichen Haushalte  

1.Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand  

Keine.  


[...]


                A. Informationsfreiheitsgesetz (IFG)  

Vom ...  

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:  

§ 1 Grundsatz  

(1) Jeder natürliche und juristische Person des Privatrechts hat nach 
Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes ein Recht 
auf Zugang zu amtlichen Informationen. Für sonstige Bundesorgane und -
einrichtungen gilt dieses Gesetz, soweit diese Verwaltungstätigkeit 
verrichten..  

(2) Die Behörde kann auf Antrag Der Informationszugang erfolgt durch 
Auskunftserteilung erteilen, Akteneinsicht gewähren oder das 
Verfügbarmachen von Informationsträgern in sonstiger Weise zur 
Verfügung stellen. Begehrt der Antragsteller eine bestimmte Art des 
Informationszugangs, so darf die Behörde diesen nur dann durch ein 
anderes geeignetes Informationsmittel gewähren, wenn hierfür 
gewichtige Gründe bestehen.  

(3) Abweichende oder inhaltsgleiche Rechtsvorschriften bleiben 
unberührt.  

[...]  

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