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RE: [FYI] Digitale Signatur




Hallo,

> -----Original Message-----
> From: dietz@rotfl.franken.de [mailto:dietz@rotfl.franken.de]
> Sent: Sunday, May 06, 2001 1:33 PM

> > der Nutzer kein Analphabet so muss er nur lesen. Um den "komplexen
> > Vorgang" dahinter kuemmern sich das BSI und TUEV IT. Der normale
> Wie ausgesprochen vertrauenswürdig.

Gut, einer ehemaligen BND-Abteilung wuerde ich auch nicht wirklich
vertrauen. Dem TUEV vertraust Du doch? Oder bist Du kein Autofahrer,
faehrst auch nie mit dem Taxi oder mit oeffentlichen Verkehrsmitteln
oder benutzt Fahrstuehle in Gebaeuden, gehst/faehrst ueber Bruecken,
usw. usf. ?

> In diesem Fall ist es eben bisher so daß für die Klärung ein
> Handschriftenexperte herangezogen wird. Kein BSI|TUEV.

Frueher oder spaeter wird es "Handschriftenexperten" fuer das SigG
geben. Es ist eine Marktluecke.
 
> > wenden. Vorher sollte der Nutzer sich allerdings vergewissern, dass
> > er seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Dazu gehoert auch keine
> > Trojaner einzuschleppen, nur zertifizierte Software und Hardware
> > einzusetzen und diese an Hand der Siegel zu verifizieren bzw. sich
> > auf den Seiten der RegTP und des BSI zu informieren, ob diese
> > bzw. welche Komponenten sonst zertifiziert sind.
> Ist diese Ansicht bisher auch nur von einem Gericht bestätigt worden?
> Was Du da als "Sorgfaltspflicht" titulierst ist von 95% der 
> Bevölkerung nicht nachvollziehbar.

Genau das ist das Problem.

[...]
> Und schon darf der Kläger individuell belegen warum die Signatur
> irgendeine Form der Willenserklärung darstellen sollte.

Wir sollten jetzt irgendjemanden aus dem "Verbrecherumfeld" hinzu
ziehen.

Gruss,
Christian