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Rezension und Verweise zum Swpat-Gutachten von Lutterbeck/Horns/Gehring



Bitte um Kommentare und Ergänzungen:
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       Sicherheit in der Informationstechnologie und Patentschutz für
 Software-Produkte - Kurzgutachten von Lutterbeck/Horns/Gehring im Auftrag
                                  des BMWi
                                      
   Prof.Dr.iur. Bernd Lutterbeck von der TU-Berlin, sein Assistent Robert
   Gehring und der Münchener Patentanwalt Axel Horns nahmen im Spätsommer
      2000 unter dem Namen "Forschergruppe Internet Governance" einen
       Auftrag des BMWi für dieses Gutachten an, das im Dezember 2000
    veröffentlicht wurde. Darin vertreten sie eine bereits häufig zuvor
    veröffentlichte Rechtsauffassung des Münchener Patentanwalts Axel H.
   Horns zur Frage der Patentierbarkeit von Computerprogrammen in Europa.
     PA Horns kann dem Art 52 EPÜ keine klare Bedeutung abgewinnen. Er
    erklärt den traditionellen Technikbegriff des Patentwesens für nicht
   mehr zeitgemäß und hält die grenzenlose Patentierbarkeit, wie das EPA
      sie in der Theorie anstrebt und in der Praxis bereits weitgehend
       verwirklicht hat, für unvermeidbar. Gleichzeitig wird aber vor
       diversen negativen Folgen des Patentwesens für Wirtschaft und
    Gesellschaft gewarnt und es werden diverse Maßnahmen vorgeschlagen,
           mit denen die Sperrwirkung der Patente im Bereich der
   Informationsverarbeitung abgeschwächt werden könnte, so dass zumindest
          in Deutschland ein Reservat übrig bleiben könnte, in dem
   Software-Quelltexte ungehindert veröffentlicht aber nicht kommerziell
                           genutzt werden dürfen.
                                      
   
   Titel:
          Sicherheit in der Informationstechnologie und Patentschutz für
          Software-Produkte - Kurzgutachten von Lutterbeck/Horns/Gehring
          im Auftrag des BMWi
          
   Quelle:
          [107]http://www.sicherheit-im-internet.de/download/Kurzgutachte
          n-Software-patente.pdf
          
   Eine umfassende Meinung über kontroverse Teile dieses Gutachtens kann
   man sich anhand der unten aufgelisteten Diskussionsstränge mit PA
   Horns bilden. Zur Einstimmung auf das Thema blättere man in der
   [108]juristischen Literatur über die traditionelle Definition der
   Technik und der Erfindung. Horns rezipiert diese Literatur nicht oder
   spielt sie herunter. Z.B. meint er, Gert Kolle habe 1977 auf einer
   anderen rechtlichen Grundlage [109]geurteilt als wir heute. Dass
   Kolles Interpretation auch [110]von der späteren BGH-Rechtsprechung
   ausdrücklich bejaht wurde, fällt dabei unter den Tisch. Das
   LuHoGe-Gutachten verwendet viel Raum auf altbekannte und häufig
   widerlegte persönliche Sichtweisen der Autoren. Hierzu gehören auch
   die Vorstellungen von Robert Gehring zur Neuheitsschonfrist, mit denen
   eine Forderung der [111]Hochschul-Patentbewegung unverdiente
   Unterstützung erhält. Insgesamt fällt auf, dass das Gutachten sich
   eng an den gerade aktuellen politischen Fronten orientiert und genau
   das sagt, was die Durchschnittsmitglieder der jeweiligen Gruppierung
   am dringendsten hören wollen. Darin zeigt sich der besondere
   "Realismus" der Gutachter.
   
   Das Gutachten zeigt verbale Radikalität bei der Beurteilung des
   Patentsystems. Gestützt auf Machlup erklärt es das Patentwesen
   insgesamt für schädlich. Gestützt auf ein verbreitetes
   Patentjuristen-Vorurteil wird dann jegliche Begrenzbarkeit des
   Patentwesens geleugnet und behauptet, wer keine Softwarepatente wolle,
   müsse das Patentwesen insgesamt abschaffen. Letzteres sei aber
   unrealistisch. Auf diesem Wege gelangt das Gutachten zu einer
   Empfehlung, die sich als
   
     Softwarepatente sind schädlich, also lasst uns sie einführen!
     
   zusammenfassen ließe.
   
   Die Funktion dieses Gutachtens im Kontext der anstehenden politischen
   Entscheidungen dürfte darin liegen, dass es der Bundesregierung eine
   Rechtfertigung dafür liefert, dem Druck der als übermächtig
   empfundenen [112]Patentbewegung nachzugeben und deren Wünsche restlos
   zu erfüllen, und zugleich der ebenfalls unüberhörbaren
   "Opensource-Bewegung" verbalen Tribut zu zollen. Alle weiteren
   Vorschläge dieses Gutachtens dürften schon wegen ihrer Komplexität
   schnell unter den Tisch fallen, da Regierungen sehr
   "beratungsresistent" sind, wie Prof. Lutterbeck beim [113]Frankfurter
   Symposium treffend formulierte.
   
     * [114]Hubertus Soquat 2000-08-03: Bundeswirtschaftsministerium
       vergibt Studie Open Source Software
     * [115]Das BMWi verkündet die Veröffentlichung des Gutachtens
     * [116]Artikel ähnlichen Inhalts von PA Horns in JURPC 2000-10 (Ein
       weiterer Artikel dieser Art erschien in GRUR 2001-01)
     * [117]Telepolis zu Meinungsverschiedeneheiten über das
       LuHoGe-Gutachten
     * [118]VDI-Nachrichten zu Meinungsverschiedenheiten über das
       LuHoGe-Gutachten
     * [119]Diskussion zwischen PA Horns und Hartmut Pilch
     * [120]Telepolis über Lutterbeck-Gutachten und FFII
     * [121]Lutterbeck-Interview in Financial Times
     * [122]Daniel Rödding: Rechtliche Sonderbehandlung von OpenSource
       nicht sinnvoll
     * [123]In den ersten Januarwochen wurde die Hornssche
       Rechtsauffassung besonders ausführlich diskutiert.
          + [124]Antwort von Pilch an Horns
          + [125]Xuan Baldauf: warum geistige und materielle Innovationen
            unterscheidbar sind
          + [126]noch eine Antwort von Pilch an Horns
     * [127]Artikel von Wolfgang Tauchert (Swpat-Chef des Deutschen
       Patentamtes) mit Anmerkungen zum LuHoGe-Gutachten (begrüßt
       Standpunkt zur Patentierbarkeit von Software, lehnt aber
       Beschränkungen zugunsten freier Software ab.)
     * [128]Erich Bierampel: Einige Gedanken zur Studie von
       Lutterbeck/Horns/Gehring
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    http://swpat.ffii.org/vreji/papri/bmwi-luhoge00/indexde.html
    2001-05-07 FFII Swpat-AG[129]

Verweise:

 107. http://www.sicherheit-im-internet.de/download/Kurzgutachten-Software-patente.pdf
 108. http://swpat.ffii.org/stidi/korcu/indexde.html
 109. http://swpat.ffii.org/vreji/papri/grur-kolle77/indexde.html
 110. http://swpat.ffii.org/vreji/papri/grur-bgh-abs80/indexde.html
 111. http://swpat.ffii.org/stidi/lijda/bmbf/indexde.html
 112. http://swpat.ffii.org/stidi/lijda/indexde.html
 113. http://swpat.ffii.org/penmi/frankfurt-20010424/indexde.html
 114. http://www.ffii.org/archive/mails/swpat/2000/Aug/0040.html
 115. http://www.sicherheit-im-internet.de/themes/themes.phtml?ttid=2&tsid=212&tdid=588&page=0
 116. http://www.jurpc.de/aufsatz/20000223.htm
 117. http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/4539/1.html
 118. http://www.vdi-nachrichten.de/aus_der_redaktion/akt_ausg_detail.asp?id=4207&cat=3
 119. http://www.ffii.org/archive/mails/swpat/2000/Dec/0018.html
 120. http://www.ffii.org/archive/mails/swpat/2000/Dec/0199.html
 121. http://www.ffii.org/archive/mails/swpat/2000/Dec/0212.html
 122. http://www.ffii.org/archive/mails/swpat/2000/Dec/0217.html
 123. http://www.ffii.org/archive/mails/swpat/2001/Jan/
 124. http://www.ffii.org/archive/mails/swpat/2001/Jan/0013.html
 125. http://www.ffii.org/archive/mails/swpat/2001/Jan/0016.html
 126. http://www.ffii.org/archive/mails/swpat/2001/Jan/0051.html
 127. http://www.jurpc.de/aufsatz/20010040.htm
 128. http://www.sensortime.com/Lutterbeck.html
 129. mailto:swpatag@ffii.org?subject=http://swpat.ffii.org/vreji/papri/bmwi-luhoge00/indexde.html